Digitaler Bauantrag
Seit dem 01.03.2024 sind Bauanträge im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Esslingen online über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) zu stellen: ViBa BW.
Für die Anmeldung benötigen Sie als:
- natürliche Person ein BundID-Konto mit einem substanziellem (ELSTER-Zertifikat) oder einem hohen (Online-Ausweis) Vertrauensniveau.
Ein Konto mit dem Identifikationsmittel „Benutzername & Passwort“ reicht für die Einreichung des digitalen Bauantrags nicht aus. - juristische Person ein Mein Unternehmenskonto (ELSTER-Organisationszertifikatertifikat)
Verfahrensarten
In den folgenden Verfahrensarten sind die Anträge bereits digital einzureichen:
In den folgenden Verfahrensarten ist die digitale Antragsstellung noch nicht möglich:
Weitere Informationen zu den Verfahrensarten finden Sie hier: Aufgaben Baurecht.
Anmeldung
BundID-Konto
Als natürliche Person melden Sie sich bitte mit dem BundID-Konto an, um die Plattform ViBa BW zu nutzen.
Bitte sichern Sie Ihren Zugang, um später weiterhin über Zugang zu Ihren eingereichten Anträgen und begonnenen Entwürfen zu gewährleisten. Der Antrag ist dem eingangs gewählten Konto eindeutig zugewiesen.
Mein Unternehmenskonto (MUK)
Als juristische Person melden Sie sich bitte mit dem Mein Unternehmenskonto (MUK) an, um die Plattform ViBa BW zu nutzen.
Bitte sichern Sie Ihren Zugang, um später weiterhin über Zugang zu Ihren eingereichten Anträgen und begonnenen Entwürfen zu gewährleisten. Der Antrag ist dem eingangs gewählten Konto eindeutig zugewiesen.
Weitere Informationen zu den Konten erhalten Sie unter Nutzerkonten Onlineanträge.
Antragsstellung
Ausfüllen des Antrags
Um mit dem Ausfüllen Ihres Antrags zu beginnen, müssen Sie zuerst einen neuen Antragsentwurf erstellen.
Wählen Sie hierfür Neuen Antrag erstellen aus und wählen Sie nun die gewünschte Verfahrensart aus.
Je Verfahrensart erhalten Sie Informationen zur Verfahrensart. Um zu beginnen, müssen Sie auf die blau hinterlegte Schaltfläche „… erstellen“ klicken. Sie werden gegebenenfalls aufgefordert die Datenschutzerklärung zu akzeptieren.
In der nächsten Maske müssen Sie eine Bezeichnung für Ihren Vorgang eingeben. Zudem müssen Sie mindestens eine Rolle auswählen „Ich bin …“. Genaueres zu den Rollen sehen Sie unter Berechtigungen.
Nachdem Sie auf „Mit dem Ausfüllen beginnen“ geklickt haben ist Ihr Antragsentwurf erstellt und Sie können zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Alle Pflichtfelder sind mit einem roten Stern markiert. Eine Eingabe ist hier zwingend erforderlich. Je Abschnitt der Eingabemaske ist die Zahl der offenen Pflichtfelder mit einer Zahl und einem roten Ausrufezeichen vermerkt. Wenn in einem Abschnitt alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, wird dieser mit einem grünen Haken markiert.
Sie sind nach erfolgreichem Login für knapp 120 Minuten eingeloggt. Es gibt keine Extraschaltfläche für das Speichern Ihres Vorgangs. Die Plattform speichert Ihre Eingaben nach jeder Änderung eines Eingabefelds automatisch (siehe Aktivitätsprotokoll) und setzt die Zeit der automatischen Abmeldung auf den Ursprungswert zurück. Der letzte Speicherstand Ihres Antragsentwurfs ist über Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzenerreichbar.
Begonnene Anträge fortsetzen und verwalten
Sie finden Ihre begonnenen Anträge jederzeit unter Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen.
Hier können Sie Ihre Anträge fortsetzen oder auch Ihre nicht mehr benötigten Entwürfe löschen.
Zusammenarbeit
Sie können in Ihrem Antragsentwurf jederzeit einen weiteren Bearbeiter für eine bestimmte Rolle über „Zusammenarbeit“ einladen. Dieser muss sich genauso wie Sie entweder mit dem BundID-Konto oder dem Mein Unternehmenskonto anmelden.
Jede weitere Rolle muss im Vorgang vor der Einreichung durch die jeweilige Person freigezeichnet werden. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie unter Berechtigungen und Freizeichnung.
Berechtigungen
In der Plattform ViBa BW wird zwischen verschiedenen Rollen unterschieden. Die folgenden sind bereits zu Beginn der Antragsbearbeitung auswählbar.
- Bauherr/in
- Entwurfsverfasser/in
- Vertreter/in des/der Bauherren/in
Es ist eine Mehrfachauswahl möglich, gerade für den Fall, dass der/die Entwurfsverfasser/in den Fall einreicht.
Alle eigenen Rollen können im Reiter „Berechtigungen“ vergeben und entzogen werden.
Zusätzlich gibt es in der Bearbeitung des Antragsentwurfs noch die auswählbaren Rollen:
- Beteiligte Person (lesend)
- Lesende Rolle Freizeichnen
Diese können sich selbst vergeben werden oder anderen über den Reiter Zusammenarbeit vergeben werden.
Der Unterschied dieser beiden Lesezugriffrollen liegt darin, dass bei der Rolle „Beteiligte Person (lesend)“ im Gegensatz zu allen anderen Rollen keine Freizeichnung geleistet werden muss.
Freizeichnung
Die Freizeichnung ist erst möglich, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind.
An diesem Punkt kann man sich die Eingaben in der Antragsstrecke anzeigen lassen („Zusammenfassung anzeigen“).
Vor dem Einreichen ist jede benötige Freizeichnung durch die dazu berechtige Person durchzuführen. Dies ist abhängig von den Einstellungen im Reiter „Zusammenarbeit“ und „Berechtigungen“.
Einreichung
Die Einreichung ist erst möglich, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, sowie alle benötigten Freizeichnungen durchgeführt wurden. Hier sind nochmals alle Eingaben ersichtlich.
Bevor eingereicht werden kann ist der mit Stern markierte Hinweis zur Einreichung als gelesen zu markieren. Danach ist der Antrag über „Jetzt verbindlich einreichen“ absendbar.
Bitte beachten Sie den Hinweis und beachten Sie, dass Sie nach Einreichung als Einziger Zugriff auf den Antrag haben und auch Ansprechpartner für Nachforderungen, Rückfragen sowie die Bescheidzustellung sind.
Der Einreicher hat die Möglichkeit den bisher über die Zusammenarbeit Beteiligten weiterhin Lesezugriff auf den eingereichten Vorgang zu gewähren.
Hinweise zu Bauvorlagen
Die Bauvorlagen müssen gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 LBOVVO als archivfähiges Portable Document Format (pdf/a) eingereicht werden. Zusätzlich müssen die Vorlagen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- PDF-Standard "PDF/A-1a"
- nicht gegen Bearbeitung gesperrt
- nach Möglichkeit die Dateien nicht mit Umlauten bezeichnet werden. Dies kann zu Fehlern beim Upload führen (Mime-Type)
Die benötigten Formulare sowie Vordrucke finden Sie unter Formulare.
Ausführliche Informationen zur Antragsstellung finden Sie in unserer Anleitung Antragsstellung ViBa BW (3,733 MB).
Bearbeitung nach Antragseingang
Vorgangsübersicht
Ihre eingereichten Anträge sind in der Vorgangsübersicht aufgelistet. Diese können Sie jederzeit über Eingereichte Anträge und Anfragen erreichen.
Die hier gelisteten Fälle sind eindeutig Ihrem angemeldeten Konto zugeordnet.
Hier können Sie die jeweiligen Vorgangsansichten öffnen.
Vorgangsansicht
In der Vorgangsansicht sehen Sie die allgemeinen, mit Ihrem Vorgang verknüpften, Daten (Einreichungszeitpunkt, Vorgangskennung, Bearbeitungsstatus und Bezeichnung) sowie eine Übersicht über Kommunikation im Laufe des Verfahrens.
Unter „Übersicht“ sind die, mit Erstellung des Antrages eingereichten, Antragsunterlagen ersichtlich. Sie haben hier ebenfalls die Möglichkeit Ihre Eingaben in der Eingabemaske als PDF-Auszug herunterzuladen („Zusammenfassung der Antragsdaten herunterladen“).
Unter „Kommunikation“ sind sämtliche Nachrichten vermerkt, die innerhalb des Vorgangs über die Plattform verschickt wurden, also sowohl Ihre Nachrichten an die Baurechtsbehörde (rechte Seite) sowie die Nachrichten der Baurechtsbehörde an Sie (linke Seite).
In den meisten Fällen erhalten Sie für die einzelnen Nachrichten keine Eingangsbestätigung, können den Kommunikationsverlauf jedoch an dieser Stelle einsehen.
Unter „Dokumente“ finden Sie, sobald dieser übersandt wurde, Ihren Bescheid.
Nachreichungen und Kommunikation
In der Vorgangsansicht finden Sie die je nach Verfahrensart verschiedenen Kommunikationsfunktionen. Diese sind unter „Aktionen“ gelistet.
In jedem Vorgang haben Sie die Möglichkeit uns über „Nachricht verfassen“ einen Nachrichtentext sowie bis zu 64 Dateien anzuhängen.
Über diese Schaltfläche sind im Regelfall die geforderten Unterlagen nachzureichen.
Folgenden Besonderheiten gibt es im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sowie dem Baugenehmigungsverfahren:
- Als Antwort auf eine formelle Unvollständigkeit sind die geforderten Unterlagen über die Funktion „Geänderte Antragsunterlagen nachreichen“ zu einzureichen.
- Als Antwort auf eine formlose Ablehnung sind die geforderten Unterlagen über die Funktion „Stellungnahme und Nachbesserung übersenden“ zu versenden.
Die von Ihnen versandten Nachrichten sind nach dem Absenden unter „Kommunikation“ gelistet.
Erteilung Lesezugriff
Analog zur Zusammenarbeit während der Antragserstellung kann einer dritten Person Lesezugriff auf die Vorgangsansicht des eingereichten Antrags erteilt werden.
Hierfür ist unter „Aktionen“ die Schaltfläche „Weitere Person mit lesendem Zugriff einladen“ auszuwählen und anschließend eine Einladung an die gewünschte Person zu versenden.
Nach Anmeldung und Annahme der Einladung erscheint der Vorgang nun ebenfalls unter Eingereichte Anträge und Anfragen im Reiter „Lesezugriff. Die Person hat nun Lesezugriff auf die Vorgangsansicht und kann auf alle vorhandenen Dokumente und Ansichten zugreifen.
Die Person/en die Lesezugriff erhalten hat/haben sind im Reiter „Übersicht“ gelistet. Hier kann der Zugriff jederzeit durch den Einreicher entfernt werden.
Ausführliche Informationen zur Bearbeitung nach Antragseingang finden Sie in unserer Anleitung Bearbeitung nach Antragseingang ViBa BW (2,045 MB).
