Ausbildungsförderung

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG):

Auszubildende an Schulen und Hochschulen können für ihre Ausbildung oder ihr Studium finanzielle Unterstützung erhalten.

Für Auskunft, Beratung und Entgegennahme der Anträge und Bewilligung der Ausbildungsförderung bei Auszubildenden an Schulen ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt des Landkreises zuständig, in dem die Eltern der Auszubildenden wohnen.
Für Anträge von Studierenden an Hochschulen oder Fachhochschulen sind die Studierendenwerke an den Studienorten zuständig.

Über diesen Link erhalten Sie weitere ausführliche Informationen zum BAföG

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) "Aufstiegs-BAföG":

Teilnehmer/innen an Fortbildungsmaßnahmen (Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahmen), die auf Fortbildungsabschlüsse zum Meister, Erzieher, Techniker, Fachwirt oder vergleichbare Qualifikationen vorbereiten, können für diese Maßnahme Unterstützung erhalten.

Für Auskunft, Beratung und Entgegennahme der Anträge und Bewilligung der Aufstiegsfortbildungsförderung ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt des Landkreises zuständig, in dem der Wohnort der Antragsteller/innen liegt.

Über diesen Link erhalten Sie weitere ausführliche Informationen zum Aufstiegs-BAföG

Amtsleiterin

Amtsleiterin Ziegler-Helmer

Christine Kenntner
Telefon 0711 3902-42650
Telefax 0711 3902-52650
Kontakt

Ansprechpartner in den Aufgabengebieten....

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