Internetbasierte Zulassung

Wichtiger Hinweis!

Bei Neufahrzeugen sowie bei Wiederzulassung/Umschreibung von zuvor abgemeldeten Fahrzeugen können die Fahrzeuge erst nach Erhalt der erforderlichen Fahrzeugpapiere und Plaketten in Betrieb genommen werden.

Sie können Ihr Fahrzeug ohne Besuch der Zulassungsbehörde online außer Betrieb setzen, oder auf den gleichen Halter wieder zulassen, wenn Sie...

  • Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden ist, und somit die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern bereits mit einem Sicherheitscode versehen sind 
  • einen Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

Mit der 3. Stufe Ikfz können Sie ein Neufahrzeug zulassen, ein Gebrauchtfahrzeug das innerhalb und außerhalb mit oder ohne Halterwechsel zugelassen ist oder war, online umschreiben oder nach Umzug die Adresse ändern, wenn

  • Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2018 zugelassen worden ist und somit die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 und die Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern mit einem Sicherheitscode versehen sind
  • bei Neuzulassung die Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit einem Sicherheitscode ausgestattet ist
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

Wenn das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist, können Sie die Kennzeichen übernehmen und Ihr Fahrzeug nach der Ummeldung auch sofort in Betrieb nehmen. Bis zum Empfang der Zulassungsbescheinigung, längst jedoch für die Dauer von zehn Tagen nach Abruf des Zulassungsbescheids genügt das Mitführen und die Aushändigung des Bescheids.

Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen, Kennzeichenwechsel und bei Neuzulassungen, werden Ihnen die Fahrzeugpapiere und die Siegelplaketten zugeschickt.

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