Kreistag - Ausschüsse
Alle Entscheidungen, die der Kreistag zu treffen hat, werden in Ausschüssen nichtöffentlich vorberaten.
Bestimmte Aufgaben hat der Kreistag zur abschließenden Entscheidung auch den Ausschüssen zugewiesen.
Die Zusammensetzung der Ausschüsse entspricht dem politischen Kräfteverhältnis im Kreistag.
Bei 23 Mitgliedern ist gewährleistet, dass alle Fraktionen in den nach der Hauptsatzung gebildeten Ausschüssen vertreten sind. Vorsitzender der Ausschüsse ist der Landrat.
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Zentrale Verwaltungsangelegenheiten, Personal (ohne Eigenbetriebe), Finanzen einschließlich Geldanlagen (ohne Eigenbetriebe), Schülerbeförderung, ÖPNV, Beteiligungen an juristischen Personen, Polizeiverordnungen.
Ausschuss für Technik und Umwelt, zugleich Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft
Fungiert gleichzeitig als Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft
Befasst sich mit Raumordnungs- u. Planungsverfahren, Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Kreisstraßen, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Naherholung, Biosphärengebiet, Liegenschaften und Baumaßnahmen soweit nicht die Zuständigkeit eines Fachausschusses fallen (ohne Eigenbetriebe Abfallwirtschaft).
Kultur- und Schulausschuss
Verantwortlich für Kreisschulen, Schullandheim, Archivpflege, Freilichtmuseum, Kulturpflege einschl. Denkmalschutz und Kunstförderung sowie den Sport. Bei Baumaßnahmen Konzeption, Raumprogramm, Grunderwerb bis einschließl. Baufreigabe.
Sozialausschuss
Bearbeitet Themen der sozialen Sicherung, Altenhilfe sowie Leistungen für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung. Ebenso zuständig für Blindenhilfe, die Unterstützung Schwerbehinderter sowie die Kriegsopferfürsorge.
Jugendhilfeausschuss
Setzt sich mit Grundsatzfragen der Jugendhilfe auseinander, erstellt Jugendhilfepläne und anerkennt Träger der freien Jugendhilfe. Zudem berät er den Haushaltsplan der öffentlichen Jugendhilfe vor und entscheidet über die Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen des Jugendamtes sowie der freien Jugendhilfeträger gemäß Richtlinien und den durch den Kreistag bereitgestellten Mitteln.
Gemäß dem Jugendhilfegesetz ist ein Jugendhilfeausschuss in jedem Landkries verpflichtend. Im Landkreis Esslingen setzt er sich aus 12 Kreisräten sowie 8 Vertretern von Jugendverbänden und der Wohlfahrtspflege (stimmberechtigte Mitglieder) zusammen.