Freiwillige Zulassung eines zulassungsfreien Kleinkraftrads

Vorzulegen sind:

  • Gültiger Personalausweis (Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde erforderlich, da der Reisepass keine Anschrift nennt).
  • Betriebserlaubnis oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Code
  • ggf. Vollmacht
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC)

Bitte beachten Sie:

  • Das Fahrzeug ist zur Zulassung zwingend bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen
  • Die Fahrzeuge erhalten kein E-Kennzeichen
  • Das erforderliche amtliche Kennzeichen hat eine Höhe von 20 cm!
    Es muss so angebracht werden können, dass sich die Unterkante des Kennzeichenschilds mindestens 30cm über der Fahrbahn befindet.
  • Es muss eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden sein.

Kann das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht werden, oder ist keine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden, kann keine Zulassung erfolgen!

Hauptsitz/Adresse

Dienstsitz:
DAS ES !
Fleischmannstraße 4
73728 Esslingen a.N.

Postanschrift:
Landratsamt Esslingen
73726 Esslingen a. N.

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Email-Kontakt

Telefon 0711 3902-48330
Telefax 0711 3902-58037

Bezahlen Sie nach Möglichkeit bargeldlos

Außenstellen

  • Außenstelle Nürtingen
    Europastraße 40
    72622 Nürtingen
  • Außenstelle Filderstadt
    Gottlieb-Daimler-Straße 2
    70794 Filderstadt-Bernhausen
  • Außenstelle Kirchheim
    Osianderstraße 6
    73230 Kirchheim unter Teck

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