Barrierefreiheitserklärung
Das Landratsamt Esslingen möchte die Informationen auf seinen Internetseiten soweit als möglich barrierefrei und für alle Menschen leicht zugänglich zu gestalten.
Derzeit noch nicht barrierefrei sind z. B. unsere Formulare und Broschüren. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Formularen/Broschüren nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.
Wenn Ihnen etwas auffällt, das nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist, können Sie uns dies gerne mitteilen. Benutzen Sie dafür das folgende Formular.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
0711 279-3360
poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
https://www.behindertenbeauftragter.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.