Barrierefreiheitserklärung

Das Landratsamt Esslingen möchte die Informationen auf seinen Internetseiten soweit als möglich barrierefrei und für alle Menschen leicht zugänglich zu gestalten.

Derzeit noch nicht barrierefrei sind z. B. unsere Formulare und Broschüren. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Formularen/Broschüren nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.

Wenn Ihnen etwas auffällt, das nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist, können Sie uns dies gerne mitteilen. Benutzen Sie dafür das folgende Formular.


Schriftgrößen

Über folgende Funktionen können Sie die Schriftgröße der Seite verändern:

  • im Internet Explorer: Ansicht - Schriftgrad
  • im Netscape, Mozilla oder Firefox: Strg und +(plus) oder -(minus) Taste gleichzeitig drücken
  • im Opera: Ansicht - Zoomfaktor

PDF-Dateien

Bitte beachten Sie:
Um PDF-Dateien zu sehen, benötigen Sie einen PDF-Betrachter, wie beispielsweise den Adobe Reader, eine Erweiterung Ihres Browsers, den Sie kostenlos hier herunterladen können.

PDF-Formulare

Mit dem Adobe Reader können Sie die Formulare direkt am Bildschirm ausfüllen und anschliessend ausdrucken. Falls dies nicht funktioniert, können Sie die Formulare ausdrucken und von Hand ausfüllen. Alle Anträge und Formulare müssen vollständig ausgefüllt in einfacher Ausfertigung eingereicht werden!
Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
0711 279-3360
poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
https://www.behindertenbeauftragter.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Schlichtung

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite(n) nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie den oben genannte Kontakt darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.