Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte profitieren von ermäßigten Eintritten und Vergünstigungen in zahlreichen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Ehrenamtskarte am 1. August 2023 zunächst in ausgewählten Modellkommunen eingeführt. Sukzessive wird die Ehrenamtskarte nun landesweit ausgerollt und ist mindestens bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Damit wird das erfolgreiche Modellprojekt zu einem festen Bestandteil der Ehrenamtsförderung in Baden-Württemberg.
Ziel ist es, möglichst vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern im ganzen Land Zugang zu den Vorteilen der Ehrenamtskarte zu ermöglichen. Die Karte ist in ganz Baden-Württemberg bei allen teilnehmenden Akzeptanzpartnern gültig.
Sie ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und soll den vielen Menschen, die sich tagtäglich unentgeltlich für unsere Gesellschaft einsetzen, ein herzliches Dankeschön sein.
Berechtigung zur Ehrenamtskarte
Das Engagement darf nicht im privaten oder familiären Umfeld, sondern muss im öffentlichen Raum stattfinden und darf nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet sein.
Berechtigt für die Ehrenamtskarte ist, wer:
- sich ehrenamtlich im Landkreis Esslingen seit mindestens einem Jahr in hohem Maße für unsere Gesellschaft einsetzt,
- in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 200 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl geleistet hat
- oder mindestens 100 Stunden freiwillig in einem gemeinwohlorientierten Projekt geholfen hat.
Sollten diese Anforderungen auf Sie zutreffen, sind Sie zum Erhalt der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg berechtigt.
Einen garantierten Anspruch gibt es für:
- Freiwilligendienstleistende
- Juleica-Inhaberinnen und -inhaber
- Mitglieder in Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks sowie taktischer Einheiten/Einsatzeinheiten der Fachdienste des Katastrophenschutzdienstes des Landes Einheiten: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Bitte beachten: Vergünstigungen können nur bei Vorlage der Ehrenamtskarte in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gestattet werden.
Die Vorlage der Ehrenamtskarte ist auch digital über die Ehrenamtskarten-App möglich, sobald Ihnen die originale Karte zugesandt wurde.
Akzeptanzpartner
Link zu unseren Akzeptanzpartnern
Weitere teilnehmende Einrichtungen und die jeweiligen Angebote finden Sie beim Sozialministerium Baden-Württemberg oder auf den Webseiten der anderen teilnehmenden Landkreise und Städte, welche ebenfalls auf der Seite des Sozialministeriums zu finden sind.
Beantragung und Fragen zur Ehrenamtskarte
Für die Beantragung der Ehrenamtskarte BW in Form eines Einzelantrags, folgen Sie bitte folgendem Link: Freinet-Online.de :: Registrierung Ehrenamtlicher
Für die Beantragung der Ehrenamtskarte BW in Form des Sammelantrags, füllen Sie bitte die nachfolgenden Dateien aus und senden sie als Excel- und Worddatei an Ehrenamt@lra-es.de
- Sammelantrag (66,6 KB)
- Daten zum Sammelantrag (27,9 KB)
Informationen zum Datenschutz (59,6 KB)
Fragen und Anträge richten Sie bitte an folgenden Kontakt.
Bitte beachten Sie, dass wir am 02. und 05. Januar 2026 nicht erreichbar sind - ab dem 7. Januar 2026 kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen.
Ehrenamtskarten-App
Nutzen Sie gerne die „Ehrenamtskarten-App“. Sie bietet unter anderem einen tagesaktuellen Überblick über die Angebote, eine Kartenansicht mit verschiedenen Filterfunktionen und Neuigkeiten. In der App steht Ihnen die Ehrenamtskarte außerdem als digitale Version zur Verfügung.
Beantragen Sie ganz einfach Ihre Ehrenamtskarte BW über die App oder registrieren Sie sich mit der E-Mail-Adresse, die Sie bei der Beantragung der Ehrenamtskarte BW über ein anderes Endgerät verwendet haben.
Alle Akzeptanzstellen akzeptieren ab sofort auch die digitale Karte in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement im Landkreis Esslingen.

