BERATUNGS- UND PRÜFBEHÖRDE (BuP ehemals Heimaufsicht)
- Ist Ansprechperson der Einrichtungsbetreibenden und Bewohnenden, sowie der Angehörigen und betreuenden Personen
- Ist Ansprechperson für die Vertretung und das Gremium der Bewohnenden (Bewohnendenbeirat und Fürsprecherin/Fürsprecher)
- Einrichtungen die unter die Zuständigkeit der BuP Esslingen fallen:
- Stationäre Pflegeeinrichtungen: rund 60
- Stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe: rund 30
Hinweis ambulant betreute Wohnformen
Die BuP ist für ambulant betreute Wohngemeinschaften nicht mehr zuständig.
Die Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften (121 KB) ist in § 2a Abs. 1 S. 1 TPQG geregelt. Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist einen Monat vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
Auf der Homepage des Sozialministeriums gibt es einen Hinweis auf die Beschwerdestelle ambulant betreute Wohngemeinschaften: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/beschwerdestelle-ambulante-wg
Die Beschwerdestelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften ist wie folgt zu erreichen: beschwerdestelle-ambulanteWG@sm.bwl.de
Die Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) steht weiterhin bei Fragen rund um das Thema ambulant betreute Wohnformen zur Verfügung, auch hinsichtlich des Zertifizierungsverfahrens.
Die FaWo ist wie folgt zu erreichen: Kontakt - Fawo-BW
Aufgaben der Beratungs- und Prüfbehörde (BuP)
- Die BuP achtet durch regelmäßige Überprüfung und Beratung der Einrichtungen darauf, dass deren Bewohnenden ein würdevolles, selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können und dass die fachlichen Standards eingehalten werden.
- In bestehenden stationären Pflegeeinrichtungen und in stationären Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen führt die BuP regelmäßig unangemeldete Regelprüfungen oder Anlassprüfungen durch.
- Grundlegend werden die Qualität der Pflege von pflegebedürftigen Personen sowie die Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen, die Personalausstattung, hygienerechtliche Vorgaben, ebenso wie bauliche Gegebenheiten überprüft.
- Gem. § 1 Nr. 6 TPQG schaut sich die BuP das Gewaltschutzkonzept an. Es wird darauf geachtet, dass Bewohnende vor jeglicher Form von Gewalt (betreffend Gefahren körperlicher und seelischer Gesundheit) geschützt werden.
- Eine Beratung über die Vergabe und Vermittlung von Pflegeplätzen erfolgt nicht. Die BuP verweist auf die Pflegestützpunkte im Landkreis - Pflegestützpunkte im Landkreis
Beratungs- und Prüfbehörde (BuP) Esslingen
Gesetzliche Regelungen
- Landesrecht BW - TPQG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz - TPQG) vom 10. ... | gültig ab: 28.02.2026)
- Landesrecht BW - TPQGAVO | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Verordnung des Sozialministeriums zur Ausführung des Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetzes ... | gültig ab: 12.03.2026
Zum Thema Gewaltschutz
Bundeseinheitliche Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten vom 17.02.2026:
Bundeseinheitliche Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen (vollstationär, teilstationär, Kurzzeitpflege) und ambulanten Pflegediensten | Geschäftsstelle Qualitätsausschuss
