BERATUNGS- UND PRÜFBEHÖRDE (BuP ehemals Heimaufsicht)

  • Ist Ansprechperson der Einrichtungsbetreibenden und Bewohnenden, sowie der Angehörigen und betreuenden Personen
  • Ist Ansprechperson für die Vertretung und das Gremium der Bewohnenden (Bewohnendenbeirat und Fürsprecherin/Fürsprecher)
  • Einrichtungen die unter die Zuständigkeit der BuP Esslingen fallen:
    • Stationäre Pflegeeinrichtungen: rund 60
    • Stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe: rund 30

Hinweis ambulant betreute Wohnformen

Die BuP ist für ambulant betreute Wohngemeinschaften nicht mehr zuständig.
 
Die Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften (121 KB) ist in § 2a Abs. 1 S. 1 TPQG geregelt. Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist einen Monat vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
 
Auf der Homepage des Sozialministeriums gibt es einen Hinweis auf die Beschwerdestelle ambulant betreute Wohngemeinschaften: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/beschwerdestelle-ambulante-wg

Die Beschwerdestelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften ist wie folgt zu erreichen: beschwerdestelle-ambulanteWG@sm.bwl.de

Die Fachstelle für ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) steht weiterhin bei Fragen rund um das Thema ambulant betreute Wohnformen zur Verfügung, auch hinsichtlich des Zertifizierungsverfahrens.
Die FaWo ist wie folgt zu erreichen: Kontakt - Fawo-BW

Aufgaben der Beratungs- und Prüfbehörde (BuP)

  • Die BuP achtet durch regelmäßige Überprüfung und Beratung der Einrichtungen darauf, dass deren Bewohnenden ein würdevolles, selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können und dass die fachlichen Standards eingehalten werden.
  • In bestehenden stationären Pflegeeinrichtungen und in stationären Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen führt die BuP regelmäßig unangemeldete Regelprüfungen oder Anlassprüfungen durch.
  • Grundlegend werden die Qualität der Pflege von pflegebedürftigen Personen sowie die Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen, die Personalausstattung, hygienerechtliche Vorgaben, ebenso wie bauliche Gegebenheiten überprüft.
  • Gem. § 1 Nr. 6 TPQG schaut sich die BuP das Gewaltschutzkonzept an. Es wird darauf geachtet, dass Bewohnende vor jeglicher Form von Gewalt (betreffend Gefahren körperlicher und seelischer Gesundheit) geschützt werden.
  • Eine Beratung über die Vergabe und Vermittlung von Pflegeplätzen erfolgt nicht. Die BuP verweist auf die Pflegestützpunkte im Landkreis - Pflegestützpunkte im Landkreis

Beratungs- und Prüfbehörde (BuP) Esslingen

7 Mitarbeitende, davon eine sachverständige Person für die Pflege

Gesetzliche Regelungen

Zum Thema Gewaltschutz

Bundeseinheitliche Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten vom 17.02.2026:

Bundeseinheitliche Empfehlungen für die Gestaltung von Prozessen zur Förderung des Gewaltschutzes in stationären Pflegeeinrichtungen (vollstationär, teilstationär, Kurzzeitpflege) und ambulanten Pflegediensten | Geschäftsstelle Qualitätsausschuss

Amtsleiter

Amtsleiter Christoph Hook

Christopher Hook

Standort seit 15.03.2022
Neubau Plochingen,
Am Aussichtsturm 7,73207 Plochingen

Sekretariat Allgemein
Telefon 0711 3902-42702
Telefax 0711 3902-58950