Konflikt mit dem Gesetz

"Es ist jetzt fast zwei Jahre her, als ich zum ersten Mal vors Gericht musste. Hey, ich dachte, jetzt ist es aus, jetzt stecken die mich in den Knast! Dabei wollte ich doch nur dazu gehören zu den anderen Jungs aus unserer Clique. Die hatten jeder schon mal Ärger mit den Bullen, einige hatten auch schon Verhandlungen. Es war eine Art Mutprobe, ich sollte in einen Kiosk einsteigen und alle Zigaretten rausholen. Klar, ich hatte jede Menge Schiss, aber ich wollte unbedingt einer von denen sein. Die Bullen haben mich noch am selben Abend erwischt. Jemand hatte mich gesehen und kannte meinen Namen."

Vielleicht ist Dir etwas Ähnliches passiert, oder Du kennst jemanden, der krumme Dinger dreht. Es passiert oft aus Unüberlegtheit oder weil man dazugehören will.
Wenn Du Stress mit dem Gesetz hast, hilft Dir die Jugendhilfe im Strafverfahren, denn sie ist ein Teil des Sozialen Dienstes/des Jugendamtes.

Was macht die Jugendhilfe im Strafverfahren?

Wenn Du eine Straftat begangen hast und Du bist noch keine 21 Jahre alt, wird die Jugendhilfe im Strafverfahren informiert. Du hast also von Anfang an jemanden, der sich für Dich einsetzt.

Das Ganze läuft so ab:

  • Wir erfahren von der Staatsanwaltschaft, dass gegen Dich ein Strafverfahren läuft. Sie teilt uns Deinen Namen und Deine Adresse mit.
  • Du bekommst von uns eine Einladung, damit wir uns kennenlernen können und wir besprechen Deine Situation. Wir wollen uns mit Dir ein Bild machen, wie es dazu kommen konnte.
  • Wenn es zur Verhandlung kommt, gehen wir zum Gericht mit. Dort geben wir unsere Beurteilung von Dir und den Umständen, die zur Tat geführt haben, ab.
  • Wir schlagen eine Lösung vor, die dazu beitragen kann, dass Du in Zukunft nicht mehr in eine solche Situation kommst. Das kann ein Sozialer Trainingskurs sein, oder eine andere erzieherische Maßnahme. Darüber entscheidet aber das Gericht.

Es gibt auch die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleiches!

Ein Beispiel: Du hast einen Mitschüler in einer Schlägerei verletzt, er hat Dich angezeigt und es droht Dir ein Gerichtsverfahren wegen Körperverletzung.
Dir tut leid, was Du getan hast und siehst ein, dass es falsch war.
In so einem Fall können wir ein Gespräch zwischen Dir und Deinem Mitschüler vorschlagen, bei dem Du Dich entschuldigen kannst. Wir handeln dann gemeinsam aus, welche Wiedergutmachung Du leisten musst. Das geht natürlich nur, wenn Dein Mitschüler das möchte. Wenn Ihr Euch auf diesem Weg einigen könnt, kann das Gericht das Verfahren im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches einstellen. Schadensersatz musst Du aber eventuell trotzdem bezahlen.

Du siehst, es gibt für uns eine Menge Möglichkeiten, Dir zu helfen. Wir wollen nämlich, dass Du eine Chance bekommst, Deinen Fehler wiedergutzumachen.

Unsere Namen und Adressen findest Du hier.