Immissionsschutz- und Abfallrecht
Mit Wirkung vom 15.07.2026 ist das Sachgebiet "415 Immissionsschutz- und Abfallrecht" vom Amt 42 "Umweltschutz" im Amt 41 "Bauen und Naturschutz" neu ausgewiesen worden.
Zentrale Aufgaben:
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und Beratung zu genehmigungsrechtlichen Fragen im Bereich des Immissionsschutzrechts
- Rechtliche Prüfung von Beschwerdefällen wegen Rauch-, Staub- und Lärmbelästigungen und Durchsetzung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften
- Durchführung bodenschutzrechtlicher Vorschriften bei schädlichen Bodenveränderungen
- Verwaltungsrechtliche Begleitung und Durchsetzung der Erkundung und Sanierung von gewerblichen Altstandorten sowie kommunalen und privaten Altablagerungen (ehemalige Deponien)
- Erteilung von Altlastenauskünften
- Abfallüberwachung und Durchführung abfallrechtlicher Spezialvorschriften, u.a. Erteilung von Transporterlaubnissen und anderer abfallrechtlicher Zulassungen, Prüfung von gewerblichen und privaten Sammlungen
- Abfallrechtliche Überwachung und Maßnahmen bei illegaler Abfallbeseitigung (wilder Müll, wildes Abstellen von Altautos)
Verfahrenshandbücher
Nach der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen (RL 2018/2001, RED II-Richtlinie) vom 11.12.2018 sind für Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien Verfahrenshandbücher für die Projektträger zu erstellen und im Internet zu veröffentlichen.
Bei komplexen Genehmigungsvorhaben empfehlen wir die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin. Sie erreichen uns über das Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne!
