Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Unsere Aufgabe ist der Schutz von Mensch und Tier.
Das öffentliche Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung sind für ein breites Aufgabenspektrum entlang der Lebensmittelkette und darüber hinaus zuständig. Das Landratsamt Esslingen als zuständige untere Verwaltungsbehörde hat den Einsatz von Tierarzneimitteln zu überwachen, Tierseuchen zu verhüten und zu bekämpfen, Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen und Leiden zu verhindern. Zudem ist die Einhaltung des Lebensmittelrechts zu kontrollieren um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren aber auch vor Irreführung und Täuschung zu bewahren.
Tiergesundheit
Die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und die Abwehr der Einschleppung dieser Krankheiten aus dem Ausland sind gesetzliche Aufgaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts. Wir kontrollieren die Einhaltung des Tiergesundheitsrechts und treffen die erforderlichen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Absonderung verdächtiger Tiere, das Sperren von Beständen oder die Entnahme diagnostischer Proben. Auf den Zoonosen - von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten – liegt hierbei ein besonderes Augenmerk
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest
Informationen zur Blauzungenkrankheit (BT)
- Blauzungenkrankheit – Baden-Württemberg ist Restriktionsgebiet (Aktuelle Pressemitteilung) (297,4 KB)
- Blauzungenkrankheit - Eilverordung zu Impfung gegen BTV-3
- Informationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- Informationen des Friedrich-Loeffler-Institut
Formulare Tiergesundheit
Einfuhr von Tieren und Waren
Um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden ist die Einfuhr von Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs an strenge Auflagen geknüpft. Für viele weitere Lebensmittel bestehen ebenfalls rechtliche Einfuhrbedingungen.
Beim privaten Reiseverkehr mit Heimtieren sind insbesondere die strengen Vorgaben zum Schutz vor einer Einschleppung der Tollwut zu beachten.
Aktuelles
- Hinweise des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum Reisen mit Hund, Katze und Frettchen innerhalb der EU
- Hinweise des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum Reisen mit Hund, Katze und Frettchen bei Einreise in die EU
- Hinweise des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Einfuhr von Lebensmitteln in die EU
Tierschutz
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überprüft die Erfüllung der besonderen Vorschriften zum Schutze des Lebens und Wohlbefindens der Tiere. Es überwacht insbesondere private, gewerbliche und landwirtschaftliche Tierhaltungen, den Tierhandel und Tiertransporte.
Aktuelles
- Hinweise des Ministerium für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz zum Tierschutz
Formulare Tierschutz:
Tierarzneimittelüberwachung
Erkrankte Tiere müssen zur Erhaltung der Tiergesundheit und aus Gründen des Tierschutzes gegebenenfalls mit Tierarzneimitteln behandelt werden. Bei der Behandlung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sind besonders Aspekte des Verbraucherschutzes zu beachten. Arzneimittelrückstände dürfen grundsätzlich nicht in Lebensmittel gelangen. Aufgrund der Gefahr von Resistenzbildungen unterliegt der Einsatz von Antibiotika in Tiermastbeständen zudem einer gesonderten Überwachung.
Aktuelles
- Hinweise des Ministeriums für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz zur Arzneimittelüberwachung
Formulare Tierarzneimittelüberwachung
Fleischhygiene
Die Veterinärverwaltung ist für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung, also die Untersuchung und Beurteilung von Schlachttieren vor und nach der Schlachtung zuständig.
Um Gefahren für Menschen und Tiere zu vermeiden, zielt die amtliche Untersuchung insbesondere auf Anzeichen von Tierseuchen und Zoonosen und ab. Hierzu zählt etwa die Untersuchung auf Trichinen.
Öffentliche Bekanntmachungen
Hinweis zur Trichinenuntersuchung
Lebensmittelüberwachung
Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten gesunde, qualitativ hochwertige und sichere Lebensmittel. Die Erfüllung dieser Anforderungen liegt in der Verantwortung des Lebensmittelunternehmers. Durch Eigenkontrollen hat dieser zu gewährleisten, dass seine Produkte sicher, einwandfrei und zutreffend gekennzeichnet sind. Amtstierärzte und Lebensmittelkontrolleure überprüfen durch risikoorientierte Betriebsbesuche und Probennahmen die Wirksamkeit dieser Eigenkontrollen – sie sind die „Kontrolle der Kontrolle“.
Aktuelles
- Hinweise des Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz zur Lebensmittelüberwachung
- Hinweise des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Lebensmittelhygiene