Schauen Sie bei uns in die Akten!

Das Liegenschaftskataster ist das einzige flächendeckende amtliche Verzeichnis aller Flurstücke. Es wird hier beim Landratsamt geführt und weist die Lage aller Flurstücke, deren Grenzen und weitere flurstücksbezogene Sachdaten nach. Die Namen der Eigentümer werden nachrichtlich geführt.

Das Grundbuch enthält den rechtlichen Eigentümer eines Grundstücks und die Rechte und Belastungen an Grundstücken. Es bezieht sich auf die im Liegenschaftskataster festgelegten Eigentumsgrenzen.

Liegenschaftskataster und Grundbuch dienen der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Heute wird das Liegenschaftskataster digital geführt und ist Grundlage für weitere
raumbezogenen Informationssysteme.

Es bestehen vielfältige Auswertemöglichkeiten.

Im Liegenschaftskataster sind alle Flurstücke nachgewiesen mit:

  • Kreis, Gemeinde, Gemarkung
  • Flurstücksnummer
  • Grenzen
  • Fläche
  • Lagebezeichnung
  • bei bebauten Flurstücken auch Straße, Hausnummer und Gebäudenutzung
  • Nutzung der Flächen
  • Angaben zu den Eigentümern
  • Buchungsstelle im Grundbuch
  • bei landwirtschaftl. genutzten Flurstücken ist auch die amtl. Bodenschätzung enthalten

Jeder Kunde kann in das Liegenschaftskataster beim Landratsamt Esslingen Einsicht nehmen und Auszüge auf Papier oder in digitaler Form gegen Gebühr erhalten. Die Namen der Eigentümer unterliegen dem Datenschutz und werden daher nur unter bestimmten Voraussetzungen abgegeben.

Das Liegenschaftskataster kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn die wesentlichen Änderungen an den Liegenschaften laufend erfasst werden. Deshalb führen wir und die zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Vermessungen durch, deren Ergebnisse in das Liegenschaftskataster übernommen werden.

Auch bei Baulandumlegungen, beim Bau von Straßen und bei der Veräußerung von Flurstücksteilen müssen neue Grenzen vermessen und örtlich gekennzeichnet werden. Mit den Festlegungen im Liegenschaftskataster können alle Grenzpunkte vom Fachmann vor Ort überprüft und fehlende Grenzzeichen wieder hergestellt werden. Die Fachleute des Amtes für Geoinformation und Vermessung setzen zu diesen Vermessungen fortschrittlichste Messtechnik mit elektrooptischer Entfernungsmessung sowie GPS und neueste Auswertemethoden ein.

Die historische Entwicklung der Flurstücke und Gebäude ist seit der Württembergischen Landesvermessung (1818 bis 1840) lückenlos nachvollziehbar.
 

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster:

Beispiel  Liegenschaftskarte

Weitere Beispiele

TypNameDatumGröße
pdf Liegenschaftskarte schwarz-weiß.pdf (141,5 KB) 20.11.2012 141,5 KB
pdf Flurstücks- und Eigentumsnachweis.pdf (3,1 KB) 20.11.2012 3,1 KB

 
Ansprechpartner
für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster:

Telefon: 0711 3902-41310
Fax : 0711 3902-58531
E-Mail: Geoinformation@lra-es.de

Amtsleiterin

Amtsleiterin Claudia Vogel
Claudia Vogel


Sekretariat

Telefon 0711 3902-41300
Telefax 0711 3902-58530
Kontakt Geoinformation
Kontakt Vermessung

Kundenzentrum
Telefon 0711 3902-41310
Telefax 0711 3902-58531
Kontakt 

Dienstsitz:

Am Aussichtsturm 5
73207 Plochingen

Ansprechpartner für die jeweiligen Gemeinden (198,3 KB)

Antrag auf Vermessungsleistungen (219,2 KB)

Datenschutzerklärung (76,1 KB)

Flurstücks- und Adresssuche

Wir suchen

  • Vermessungsingenieure (m/w/d)

Bei Interesse melden Sie sich gern bei uns.


Aktueller Hinweis:

Vorsicht vor überhöhten Gebühren
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

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Bei uns erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte.