Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Zur Überwachung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten müssen nach dem Infektionsschutzgesetz bestimmte Erkrankungen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Meldungen können telefonisch, per E-Mail oder Fax erfolgen. Sie finden untenstehend vorgefertigte Meldeformulare mit den Kontaktdaten, die Sie für die Meldung verwenden können.

Gesetzestexte des Infektionsschutzgesetzes 
 
Zudem finden Sie hier verschiedene Merkblätter und Informationen zu ausgewählten meldepflichtigen Erkrankungen und Kopflausbefall. Diese können Sie unter Downloads herunterladen.

Downloads:

Amtsleiterin

Dr. Dominique Scheuermann

Dr. Dominique Scheuermann

Dienstsitz:
Am Aussichtsturm 5,
73207 Plochingen
Telefon 0711 3902-41600
Telefax 0711 3902-51600
Kontakt

- Gesundheitsdialog-BW
- Landesgesundheitsamt
- Robert-Koch-Institut