Belehrung von Beschäftigten im Lebensmittelgewerbe
Alle erstmalig im Lebensmittelgewerbe tätigen Personen benötigen eine Lebensmittelbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§§42/43 IfSG) zu den gesundheitlichen Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln. Sie darf vor Antritt der ersten Tätigkeit in diesem Bereich nicht älter als 3 Monate sein.
Eine Belehrung im Gesundheitsamt Esslingen ist möglich, wenn Sie
- im Landkreis Esslingen wohnen
- die deutsche Sprache verstehen. Andernfalls muss ein Dolmetscher mitgebracht werden.
- sich vorab online oder telefonisch angemeldet haben
- vor Belehrungsbeginn – sofern erforderlich – die entsprechenden Gebühren an der Kasse bezahlt haben.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Minderjährigen/beschränkt Geschäftsfähigen eine Erklärung der Sorgeberechtigten (siehe Downloads unten)
Gebühren
Ermäßigung oder Kostenfreiheit nur gegen Vorlage eines Nachweises
Gewerblich 40 €Ehrenamtliche 10 €
Betriebspraktika für Schüler, „Kochmütter“ o. Ä. kostenfrei
Wo, wann und wie lange?
Die Belehrungen finden dienstags (8:30Uhr) und donnerstags (13:30 und 15:30Uhr) statt und dauern inklusive Anmeldung etwa 2 Stunden.
Bitte kommen Sie am Tag der Belehrung in das:
Gesundheitsamt Esslingen, Am Aussichtsturm 5 in 73207 Plochingen
Vorherige Anmeldung erforderlich entweder hier online oder telefonisch unter 0711 3902-41600 oder per E-Mail an Gesundheitsamt@lra-es.de mit Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer.
Downloads und Links
- Erklärung der Sorgeberechtigten (9,1 KB)
- Merkblatt zur Belehrung nach IfSG im Lebensmittelbereich (157,2 KB)
- Merkblatt Infektionsschutz bei Vereinsfesten (110,6 KB)
- Merkblatt in Fremdsprachen finden Sie h i e r......