Untere Naturschutzbehörde
Der Landkreis Esslingen ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort und der am dichtesten besiedelte Landkreis in Baden-Württemberg.
Dennoch bietet der Landkreis für seine Bürger jede Menge Natur und Lebensqualität. Das Landratsamt Esslingen hat bereits sehr frühzeitig mit der Ausweisung von Schutzgebieten eine aktive Naturschutzpolitik betrieben. 44 % der Landkreisfläche stehen unter Naturschutz. 26 Naturschutzgebiete, 52 Landschaftsschutzgebiete, 670 Naturdenkmale und über 3300 besonders geschützte Biotope sind im Landkreis zu verzeichnen.
Jeder der verschiedenen Landschaftsräume vom Neckartal, den Fildern, Schurwald, Schönbuch, Albvorland bis zur Schwäbische Alb hat seinen besonderen Reiz und lädt ein zur Naherholung.
Naturschutz
Zentrale Aufgaben:
- Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen
- Schutz von Natur und Landschaft
- Landschaftspflege
- Artenschutz
- Ökologische Beratung / Information der Bevölkerung
- Volunteers und Junior-Ranger im Naturschutz
- Stellungnahmen zu Bauleitplanungen und Fachplanungen
- Obst- und Gartenbauberatung
Wespen und Hornissen
Sie haben Wespen oder Hornissen als Mitbewohner?
Grundsätzlich ist es nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten, heimische Wespenarten und Hornissen zu töten, zu verletzen oder Ihre Nester zu zerstören. Sollten Sie feststellen, dass ein Tolerieren der Tiere nur schwer oder gar nicht möglich ist, d.h. es liegt ein vernünftiger Grund zur Umsiedlung oder Entfernung vor, ist zunächst die Tierart zu bestimmen.
Sie sind sich sicher, dass es sich um keine besonders geschützte Wespen- oder Hornissenart (z.B. Knopfhornwespe oder Kreiselwespe) handelt?
Dann dürfen Sie gerne mit uns Rücksprache halten oder gegebenenfalls direkt mit einem Schädlingsbekämpfer in Kontakt treten.
Sind Sie nicht sicher, welche Art sich bei Ihnen eingenistet hat oder Sie wissen, dass es sich um Hornissen handelt?
In diesem Fall können Sie gerne die untere Naturschutzbehörde unter Angabe:
- Ihrer vollständigen Anschrift und Telefonnummer
- Fotos der Tiere in guter Qualität
- Beschreibung der Lage des Nests (frei zugänglich, ungefähre Höhe etc.)
- Grund für die beantragte Umsiedlung/Entfernung der Tiere
hier kontaktieren.
Haben Sie einen Verdacht, dass es sich bei den Tieren um die invasive Art der Asiatischen Hornisse handelt, ist diese bei der LUBW zu melden. Hier.
Landschaftserhaltungsverband Landkreis Esslingen e.V. (LEV)
Der Landschaftserhaltungsverband (LEV) ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein auf Landkreisebene. Er besteht drittelparitätisch aus Vertretern des Naturschutzes, der Landwirtschaft und der Kommunen. Die Interessenvertreterinnen und -vertreter aus Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen arbeiten gleichberechtigt zusammen und entwickeln gemeinsam tragfähige Lösungen für Natur und Landschaft. Der Landschaftserhaltungsverband koordiniert die Landschaftspflege im Landkreis Weitere Informationen...
Naherholung:
Der Landkreis unterhält zusammen mit dem Verein für Naherholung auf der Schwäbischen Alb 25 Grillstellen mit Tisch- und Sitzgruppen und über 80 Ruhebänke. 60 Müllbehälter sorgen für eine Entlastung der Natur.
45 Orientierungstafeln an den Wanderparkplätzen und 24 Tafeln am keltischen Heidengraben liefern den Besuchern die notwendigen Informationen.
Über 100 ha wertvolle Biotopflächen werden durch den Landschaftspfleger des Vereins und die Landkreis-Ranger gepflegt.
Im Winter werden 3 ausgeschilderte Langlaufloipen mit einer Gesamtlänge von 28 km gespurt. Wanderparkplätze und Spazierwege werden geräumt.