Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Die Ehrenamtskarte für den Landkreis Esslingen kann ab Januar 2026 beantragt werden.
Alle Informationen rund um die Ehrenamtskarte werden künftig hier eingestellt.
Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte profitieren von ermäßigten Eintritten und Vergünstigungen in zahlreichen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Ehrenamtskarte am 1. August 2023 zunächst in ausgewählten Modellkommunen eingeführt. Sukzessive wird die Ehrenamtskarte nun landesweit ausgerollt und ist mindestens bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Damit wird das erfolgreiche Modellprojekt zu einem festen Bestandteil der Ehrenamtsförderung in Baden-Württemberg.
Ziel ist es, möglichst vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern im ganzen Land Zugang zu den Vorteilen der Ehrenamtskarte zu ermöglichen. Die Karte ist in ganz Baden-Württemberg bei allen teilnehmenden Akzeptanzpartnern gültig.
Sie ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und soll den vielen Menschen, die sich tagtäglich unentgeltlich für unsere Gesellschaft einsetzen, ein herzliches Dankeschön sein.
Berechtigung zur Ehrenamtskarte
Das Engagement darf nicht im privaten oder familiären Umfeld, sondern muss im öffentlichen Raum stattfinden und darf nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet sein.
Berechtigt für die Ehrenamtskarte ist, wer:
- sich ehrenamtlich im Landkreis Esslingen seit mindestens einem Jahr in hohem Maße für unsere Gesellschaft einsetzt,
- in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 200 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl geleistet hat
- oder mindestens 100 Stunden freiwillig in einem gemeinwohlorientierten Projekt geholfen hat.
Sollten diese Anforderungen auf Sie zutreffen, sind Sie zum Erhalt der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg berechtigt.
Einen garantierten Anspruch gibt es für:
- Juleica-Inhaberinnen und -inhaber
- Mitglieder in Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks sowie, taktischer Einheiten/Einsatzeinheiten der Fachdienste des Katastrophenschutzdienstes des Landes
- Freiwilligendienstleistende
- Abteilungen der DRK-Bereitschaft und DRK-Bergwacht
Bitte beachten: Vergünstigungen können nur bei Vorlage der Ehrenamtskarte in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gestattet werden.
Die Vorlage der Ehrenamtskarte ist auch digital über die Ehrenamtskarten-App möglich, sobald Ihnen die originale Karte zugesandt wurde.
Akzeptanzpartner
In den nächsten Wochen werden hier die Akzeptanzpartner mit ihren entsprechenden Angeboten gelistet.
Weitere teilnehmende Einrichtungen und die jeweiligen Angebote finden Sie beim Sozialministerium Baden-Württemberg oder auf den Webseiten der anderen teilnehmenden Landkreise und Städte, welche ebenfalls auf der Seite des Sozialministeriums zu finden sind.
Beantragung und Fragen zur Ehrenamtskarte
Fragen und Anträge richten Sie bitte an folgenden Kontakt.
Die Beantragung der Ehrenamtskarte kann als Einzelantrag oder als Sammelantrag eingereicht werden. Ab Januar 2026 finden Sie hier die entsprechenden Formulare und weitere Informationen.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement im Landkreis Esslingen.