Trink- und Badewasserüberwachung
Die Überwachungsaufgaben des Gesundheitsamtes sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unter Abschnitt 5 §§ 18-21 formuliert. Das Gesundheitsamt überprüft regelmäßig die Wasserversorger auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und technischen Regeln. Neben der regelmäßigen Begehung und Kontrolle der Bauwerke (Wasserwerke, Pumpwerke, Wasserbehälter und Verteilungsnetze) werden im Rahmen der amtlichen Überwachung auch Wasserproben entnommen, analysiert und bewertet. Darüber hinaus berät das Gesundheitsamt Wasserversorger und Verbraucher in Belangen der Trinkwasserhygiene. Als Vollzugsbehörde kann das Gesundheitsamt in bestimmten Fällen Maßnahmen anordnen und/oder Bußgeldverfahren einleiten. Liegen Straftaten im Sinne der Trinkwasserverordnung vor, werden diese zur Anzeige gebracht.
Frei- und Hallenbäder sowie öffentliche Badegewässer werden ebenfalls von dem Gesundheitsamt regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls zu Maßnahmen beraten. Befunde zu den öffentlichen Badegewässern.
Downloads und Links
- Landesportal Baden-Württemberg: Informationen zur Trinkwasserkontrolle
- Liste der Untersuchungsstellen nach § 15 Abs. 4 Satz 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für das Land Baden-Württemberg (Landesliste)
- Anzeigen nach § 13 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung (Nutzung einer Wasseranlage mit Nicht-Trinkwasserqualität) (149,4 KB)
- Anzeige nach § 13 Abs. 2 Nr. 5 der Trinkwasserverordnung (Anzeige einer Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit) (110,8 KB)
- Merkblatt: Zisternen-Regen-Dachablaufwasser (132 KB)
- Legionellen Hinweise des Gesundheitsamtes (145,4 KB)
- Merkblatt für Eigenwasserversorgungsanlagen aus Brunnen und Quellen (219,4 KB)