Standesamtsaufsicht
Das Landratsamt Esslingen übt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis Esslingen aus.
Aufgaben der Fachaufsicht:
- Prüfung der Geschäftsführung der Standesämter vor Ort
- Beratung der Standesämter
- Prüfung vorlagepflichtiger Sachverhalte (unter anderem, wenn das Recht eines oder mehrerer ausländischer Staaten berücksichtigt werden muss)
- Durchführung von Lehrgängen für die Standesbeamten und deren Mitarbeitenden
Wichtige Information
Als Fachaufsichtsbehörde ist das Landratsamt ausschließlich im internen Verhältnis zu den einzelnen Standesämtern tätig. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte daher direkt an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt. Das Standesamt ist Teil des Bürgermeisteramtes (bzw. Rathaus).
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
Ihre Vornamen und/oder Familiennamen können Sie in Ausnahmefällen abändern lassen. Hierfür muss ein wichtiger Grund nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vorliegen.
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Vor- und/oder Familienname anstößig oder erhebliche Schwierigkeiten im Alltag (auch psychische Belastung) wegen seiner Schreibweise oder Aussprache verursacht. Die Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name lediglich nicht gefällt und ein anderer Name gewünscht wird, der klangvoller erscheint.
Das Landratsamt Esslingen ist für Ihren Antrag zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz in einer kreisangehörigen Gemeinde im Landkreis haben. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einer Großen Kreisstadt haben, wenden Sie sich bitte an das dortige Ordnungsamt im Rathaus.
Antragsformulare erhalten Sie beim Standesamt Ihres Wohnortrathauses. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen beim Landratsamt Esslingen finden Sie hier.