Terminreservierung erforderlich:
Nach EDV-Umstellung ist ab dem 15. Mai 2023 die Zulassungsbehörde wieder geöffnet, bis zum 2. Juni ist für einen Besuch jedoch eine vorherige Terminreservierung erforderlich!
Die KFZ-Zulassung
Über 400.000 Fahrzeuge mit den Kennzeichen "ES" und "NT" sind weltweit auf den Straßen unterwegs. Alles was mit der An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen zusammenhängt, erledigt das Landratsamt.
Allgemeine Hinweise
- Wer ein Fahrzeug verkauft, hat unverzüglich der Zulassungbehörde die genaue Anschrift des Erwerbers anzuzeigen. Dieser Anzeige muss eine Bestätigung der Erwerbers über den Empfang der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Teil II (Fahrzeugbrief) und bei noch zugelassenen Fahrzeugen auch der Kennzeichenschilder beigefügt werden (z. B. Kopie des Kaufvertrags).
- Bei Änderung der Anschrift oder des Namens sind die Fahrzeugpapiere der Zulassungsbehörde zur Berichtigung vorzulegen.
- Werden technische Änderungen (z. B. Einbau einer Anhängerkupplung) vorgenommen, muss das Fahrzeug bei einer Prüfstelle vorgeführt werden. Das Abnahmegutachten muss im Fahrzeug mitgeführt werden, sofern keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgt.