Prostituiertenschutzgesetz - Anmeldung und gesundheitliche Beratung
Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) regelt, dass diejenigen Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte/r ausüben wollen, sich bei der zuständigen Behörde vor Ort anmelden und regelmäßig gesundheitlich beraten lassen müssen.
Im Landkreis Esslingen erfolgt die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung beim Gesundheitsamt in Plochingen.
Hier finden Sie Informationen zur Gesundheitsberatung (§10), Informations- und Beratungsgespräch (§7) und der Anmeldebescheinigung nach ProstSchG für Personen, die im Landkreis Esslingen arbeiten:
Wer?
Alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten (auch Tantra, Escort, BDSM), benötigen eine Beratung und Anmeldung.
Wann?
Wir beraten mittwochs in Einzelgesprächen. Bei Bedarf wird ein Dolmetscher gestellt.
Für die Beratung und Anmeldung benötigen Sie einen Termin im Gesundheitsamt des Landkreises in Plochingen
Wo?
Gesundheitsamt Esslingen
Am Aussichtsturm 5
73207 Plochingen
Gebühren?
Die Beratung und Anmeldung ist kostenfrei.
Zur gesundheitlichen Beratung bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass oder Ausweispapiere
- Impfausweis
Zur Anmeldung bitte mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass oder Ausweispapiere
- 2 Passfotos (45 mm hoch und 35 mm breit ohne Rand)
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung, welche nicht älter als 3 Monate sein darf.
- Personen aus Nicht-EU-Staaten müssen einen Nachweis vorlegen, dass sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung ausüben dürfen. Diesen Nachweis stellt die zuständige Ausländerbehörde aus.
- Für die Verlängerung der Anmeldepapiere: Bitte alle Bescheinigungen über die gesundheitlichen Beratungen mitbringen. Die aktuelle Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.