Landkreis Esslingen erhält jährlich 489.030 Euro aus EU-Mitteln zur Förderung der Arbeitsmarktintegration

Förderanträge für Projekte 2025 ab sofort möglich

Die EU-Kommission hat das rund 218 Millionen Euro umfassende Programm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021 bis 2027 für Baden-Württemberg genehmigt. Mit den Fördermitteln wird Menschen geholfen, wieder in Arbeit oder Ausbildung zu kommen oder in Arbeit zu bleiben. Der Landkreis Esslingen erhält jährlich 489.030 Euro aus dem ESF Plus, um die Beschäftigungs- und Bildungschancen im Landkreis zu verbessern.

Die Umsetzung des ESF im Landkreis Esslingen erfolgt über den ESF-Arbeitskreis. Dieses Jahr werden daraus acht Projekte im Landkreis gefördert. Grundlage für die Förderung ist das „Programm des Landes Baden-Württemberg“, das zusammen mit weiteren Informationen zum ESF in Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de im Internet eingestellt ist.

Für das Förderjahr 2025 können bis spätestens 31. Mai 2024 Fördermittel beantragt werden. Gefördert werden praxisnahe und arbeitsmarktbezogene Projekte im Landkreis Esslingen. Dabei ist eine Förderung folgender Ziele und Zielgruppen möglich:

Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind.
Zielgruppen sind Langzeitarbeitslose und ihre Familien, Alleinerziehende und ihre Kinder, Wiedereinsteigerinnen in den Arbeitsmarkt ab 40 Jahren, Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und von Armut und Diskriminierung bedrohte Personen. Die Teilnehmer sollen durch niedrigschwellige Angebote, Beratung, Stabilisierung und Unterstützung im Alltag, auch im digitalen Bereich, für eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt qualifiziert werden.

Vermeidung von Schulabbrüchen und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind, ausbildungsferne junge Menschen und Alleinerziehende und ihre Kinder. Die jungen Menschen sollen durch Beratung und individuelle sozialpädagogische Begleitung in Berufspraktika und anschließende Ausbildung vermittelt werden. Sprachhindernisse und schulische Defizite sollen bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund abgebaut werden. Eine Unterstützung junger Menschen bei der Wohnraumsuche ist auch möglich. Zusätzlich sollen alle Teilnehmenden im digitalen Bereich gefördert werden.

Aufgrund der schwierigen Situation im Pflege- und Erziehungsbereich will der Arbeitskreis Kräfte aus beiden Bereichen unterstützen und wünscht sich Projekte, die die Kräfte beim Übertritt in die Ausbildung begleiten, die Ausbildungsverhältnisse stabilisieren und zu einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung führen. Dies soll durch Coaching, Beratung und Lernbegleitung erfolgen. Außerdem soll Auszubildenden mit Migrationshintergrund mit einem Sprachtraining geholfen werden.

Projektanträge für das Förderjahr 2025 müssen bis spätestens 31.05.2024 bei der L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe eingereicht werden. Bereichsübergreifende Grundsätze des ESF wie Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit sind in den Anträgen besonders zu berücksichtigen.

Infos und KontaktAm Mittwoch, 28. Februar wird ab 14 Uhr im Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar, Raum 8.003, für Träger und Interessierte die ESF-Arbeitsmarktstrategie 2025 vorgestellt. Um Anmeldung bei der ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt Esslingen wird gebeten unter Zelikra.Nora@LRA-ES.de oder Telefon 0711/3902-42655. Hier können weitere Informationen erfragt werden.
 
Informationen zum ESF und zur Ausschreibung können auf der Webseite www.landkreis-esslingen.de/esf abgerufen werden.

Pressesprecherin

Andrea Wangner (Fotonachweis: Moritz Karg)
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