Im Landkreis Esslingen wird das virtuelle Bauamt Baden-Württemberg eingeführt

Das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren, das Ende November letzten Jahres in Kraft getreten ist, bringt Änderungen für das Einreichen von Bauanträgen und die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren mit sich. Anträge und Bauvorlagen sind durch die Bauherren direkt bei den unteren Baurechtsbehörden einzureichen.

Bisher erfolgte die Antragstellung bei der jeweiligen Gemeinde. Untere Baurechtsbehörden sind im Landkreis Esslingen die Städte Esslingen am Neckar, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern, Filderstadt, Nürtingen, Wernau und Kirchheim unter Teck. Der Gemeindeverwaltungsverband Plochingen ist zudem für die Gemeinden Altbach und Deizisau. Die Stadt Kirchheim unter Teck ist für die Gemeinden Dettingen unter Teck und Notzingen als untere Baurechtsbehörde zuständig. Für alle anderen im Landkreis Esslingen gelegenen Städte und Gemeinden ist das Landratsamt Esslingen die zuständige untere Baurechtsbehörde.

Bei der Digitalisierung der Genehmigungsverfahren setzt das Landratsamt Esslingen ab dem 1. März 2024 auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW). Ab diesem Zeitpunkt werden Bauanträge dann nur noch digital über dieses Serviceportal entgegengenommen. Ziel ist es, mittels ViBa-BW den gesamten Genehmigungsprozess von der Antragseinreichung bis zum Erteilen der Baugenehmigung elektronisch durchzuführen. Bauherren können auf der Plattform des virtuellen Bauamts das für sie richtige Verfahren wählen, beispielsweise die Beantragung einer Baugenehmigung oder eines Bauvorbescheids.

In der Übergangsphase bis zum ausschließlich digitalen Genehmigungsverfahren setzt die Baurechtsbehörde des Landkreises vorübergehend auf eine parallele Verwendung beider Medien, Planunterlagen in Papierform und digital, um auch während der anstehenden Veränderungen einen durchgängigen Bearbeitungsablauf sicherzustellen. Für Bauherren und Architekten bedeutet dies, dass der vollständige digitale Antrag über Viba-BW vorübergehend noch um Planvorlagen in Papierform zu ergänzen ist. Diese Unterlagen sind der unteren Baurechtsbehörde per Post zuzusenden. Dies betrifft alle Anträge rund um das Thema Bauen, also das (vereinfachte) Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, die Bauvoranfrage sowie Anträge auf Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen.
 
Rechtzeitig zum 1. März 2024 wird das Amt für Bauen und Naturschutz über alle mit der Antragseinreichung erforderlichen Zugänge und Verfahrensschritte informieren.
 
Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht die untere Baurechtsbehörde des Landratsamts den am Bau Beteiligten gerne zur Verfügung, Telefon 0711/3902-42405,
E-Mail: baurecht@lra-es.de.

Pressesprecherin

Andrea Wangner (Fotonachweis: Moritz Karg)
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