Eingliederungshilfe
Dieses Sachgebiet ist zuständig für die Gewährung von Eingliederungshilfen, welche geeignet sind, Menschen mit einer Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Dies kann erfolgen durch Hilfen
- zu einer angemessenen Schulbildung,
- zu einer schulischen Ausbildung,
- in ambulant oder stationär betreuten Wohnformen
- zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
- zu einer Kurzzeitunterbringung
Ansprechpartner der Eingliederungshilfe finden Sie hier (27,5 KiB)
Individuelle Hilfeplanung für Menschen mit psychischer Erkrankung bzw. seelischer Behinderung
Formulare und Merkblätter
- Hilfeplanung Psychiatrie Mantelbogen_A (1,092 MiB)
- .....Eingetretene Veränderungen seit IBRP vom (305,2 KiB)
- Hilfeplangespräch Ablaufschema (13,5 KiB)
- Hilfeplangespräch Verfahrensregelungen (35,9 KiB)
- Einwilligungserklärung zum Hilfegespräch (14,7 KiB)
Links für weitere Informationen:
- Ministerium für Soziales und
Integration Baden-Württemberg - Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
- Integrationsfachdienste in Baden-Württemberg IFD-BW. Zuständig für Vermittlung und Beratung von schwerbehinderten Menschen, Ansprechpartner für Arbeitgeber und Betriebe, Begleitung am Arbeitsplatz