Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Als ehemaliger politischer Häftling der früheren DDR haben Sie die Möglichkeit, eine besondere monatliche Zuwendung - sogenannte SED-Opferpension - nach § 17a StrRehaG zu beantragen.


Voraussetzungen

Eine monatliche besondere Zuwendung in Höhe von 330,00 € erhalten auf Antrag Personen,

  • die eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten haben und
  • bei denen keine Ausschließungsgründe vorliegen (z. B. Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit oder Missbrauch seiner Stellung in schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer) und
  • die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.


Unterlagen

  • Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz
  • Einkommensnachweise
  • Welche weiteren Unterlagen Sie noch vorlegen müssen, erfahren Sie durch das Sekretariat, Telefon: 0711/3902-2638 bzw. -2523

Ansprechpartner:
Frau Frances Hofer 0711 3902-43680
Frau Angelika Friz   0711 3902-43739

Amtsleiter

Amtsleiter Christian Sigler

Christian Sigler

Telefon 0711 3902-42450 oder -42638
Telefax 0711 3902-58935
Kontakt

Schöllkopfstraße 120
in 73230 Kirchheim u. T. 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 - 12 Uhr und Donnerstag 13:30 - 18 Uhr. Mittwochs geschlossen!