Schulbegleitung im Landkreis
Unsere Aufgaben
- Anlauf- und Beratungsstelle für Schülerschaft, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte sowie Fachkräfte der Eingliederungs- und Jugendhilfe
- Verfahrenssteuerung und Vernetzung im fachlichen Kontext innerhalb des Landkreises
- Qualitätsentwicklung und -sicherung
- Beförderung und fachliche Weiterentwicklung von Poollösungen
- Qualifizierungsangebote für Schulbegleitungen
- Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
Qualifizierungsangebote für Schulbegleitungen
- Grundlagenqualifizierung für Schulbegleitungen
- Themenabende
Ihr Anliegen
Die Fachberatung kann bei Fragen rund um das Thema Schulbegleitung kontaktiert werden.
Darunter können Fragen fallen wie:
- Kommt für mein Kind, den Schüler, die Schülerin eine Schulbegleitung in Frage?
- Wie und wo wird Schulbegleitung beantragt?
- Wie gestaltet sich ein solches Verfahren?
Schulbegleitung in Kooperation
In Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugend- und Eingliederungshilfe, wird die Schulbegleitung überwiegend umgesetzt durch:
- Lebenshilfe Esslingen e. V.
- Lebenshilfe Kirchheim e. V.
- Leben inklusive e. V.
- Kreisjugendring Esslingen e. V.
- Stiftung Jugendhilfe aktiv/Theodor-Rothschild-Haus
- Stiftung Tragwerk
Die Umsetzung kann auch durch weitere Leistungserbringer erfolgen.
Verfahren zur Gewährung einer Schulbegleitung
Unser Auftrag
Durch Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention hat sich Deutschland zu einem inklusiven Bildungssystem verpflichtet.
Für den schulischen Bereich bedeutet dies, dass allen Schülerinnen und Schülern der Zugang zu Bildung gewährt wird. Schulbegleitung agiert als ein Bestandteil inklusiver Schulbildung.
Die gesetzlichen Grundlagen für diese sind in den Sozialgesetzbüchern des SGB VIII und SGB IX geregelt.
Um allen Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, Stigmatisierung zu vermeiden und mehr Flexibilität bei Krankheitsfällen der Schulbegleitungen zu erreichen, kommen neben einer Einzelbetreuung vorrangig die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen (Poollösungen) zum Einsatz.