Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Berufliche Nachteile auf Grund politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR sollen durch die berufliche Rehabilitierung ausgeglichen werden. Sie können Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG beantragen.
Voraussetzungen
Monatliche Ausgleichsleistungen in Höhe bis zu 240,00 € bzw. bei Rentnern bis zu 180,00 € erhalten auf Antrag Personen,
- die Verfolgte im Sinne des BerRehaG sind,
- deren festgestellte Verfolgungszeit entweder mehr als 3 Jahre beträgt oder bis zum 02.10.1990 angedauert hat. Bezieht der Verfolgte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, muss zwischen dem Beginn der Verfolgungszeit und dem Beginn der Rentenzahlng ein Zeitraum von mehr als 6 jahren liegen und
- die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.
Hinweis
Voraussetzung ist ein vorheriges Rehabilitierungsverfahren. Zuständ dafür ist die Rehabilitierungsbehörde des Landes, von dessen Gebiet die Verfolgungsmaßnahme zu DDR-Zeiten ausgegangen ist. Diese Rehabilitierungsbehörde trifft die Feststellung und erteilt nach § 17 oder § 18 BerRehaG eine Bescheinigung, die Grundvoraussetzung für die Anspruchsprüfung ist.
Unterlagen
- Rehabilitierungsbescheinigung der zuständigen Rehabilitierungsbehörde
- Einkomensnachweise
- Welche weiteren Unterlagen Sie noch vorlegen müssen, erfahren Sie durch das Sekretariat, Telefon: 0711/3902-42638 bzw. - 42523
Ansprechpartner:
Frau Frances Hofer 0711 3902-43680
Frau Angelika Friz 0711 3902-43739