Rückkehrberatung
Die freiwillige Rückkehr ist eine Möglichkeit für alle Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Drittstaaten, selbstbestimmt und vorbereitet in ihr Herkunftsland zurückzukehren.
Freiwillige Rückkehr hat grundsätzlich Vorrang vor Zwangsmaßnahmen.
Was bietet die Rückkehrberatung?

Die Beratung ist freiwillig, vertraulich, neutral und ergebnisoffen. Auf Wunsch auch anonym. Schutzbedürftige, insbesondere Minderjährige, Opfer von Menschenhandel, Kranke und Ältere, werden entsprechend ihrer besonderen Bedürfnisse beraten und begleitet.
Die Rückkehrberatung unterstützt Sie bei der Beschaffung von Reisedokumenten und der Planung und Vorbereitung der Ausreise.
Sie bekommen einen Überblick über aktuelle Förderprogramme für finanzielle Starthilfen und Unterstützung bei der Existenzgründung und Reintegration im Heimatland.
In bestimmten Herkunftsländern werden Sie nach der Rückkehr bei der Reintegration unterstützt. Das heißt beispielsweise bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, einer Existenzgründung, schulischer und beruflicher Ausbildung und Qualifizierung, notwendiger medizinischer Versorgung oder bei anderen individuellen Bedarfen.
Die Inanspruchnahme der Rückkehrberatung verpflichtet nicht zu einer Ausreise und hat keinen Einfluss auf ein laufendes Asylverfahren.
Eine Beratung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Termin vereinbaren
Terminvereinbarung
Telefon: 0711 3902-41697
E-Mail
Wegbeschreibung
Adresse
Landratsamt Esslingen
Eingang Service Soziales
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
Wegbeschreibung
Das Landratsamt Esslingen befindet sich etwa 15 Minuten zu Fuß vom Hauptbahnhof Esslingen entfernt.
So finden Sie die Rückkehrberatung auf Google Maps.
Eingang
Weitere Informationen
- Mehrsprachige Länder- und Programminformationen: www.returningfromgermany.de
- Mehrsprachige Informationen zur Reintegration: www.startfinder.de
- Flyer zur freiwilligen Rückkehr in verschiedenen Sprachen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: "Perspektive: Freiwillige Rückkehr"
