Hygienische Überwachung v. öff. Einrichtungen
Aufgabe des Gesundheitsamtes ist, die Einhaltung der Hygienevorschriften in den Krankenhäusern, ambulant operierenden Arztpraxen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen sowie der Bäder und Badeseen zu überprüfen. Bei Bedarf werden die Einrichtungen über zu ergreifende Maßnahmen im Bereich der Hygiene sowie zu Infektionskrankheiten beraten.
Downloads
Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Alten- und Pflegeheime
- Rahmenhygieneplan für Alten- und Pflegeheime (202,2 KB)
- Infektionsprävention in Heimen (647,2 KB)
- Informationsmappe MRE für Pflegeheime (366,9 KB)