Geflügelpest und FAQ
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest
Die zum Schutz der Geflügelhaltungen entlang des Neckars angeordnete Aufstallung wurde mit Ablauf des 15. Januar 2026 aufgehoben.
Die hochpathogene Aviäre Influenza hatte sich seit Mitte Oktober 2025 mit dem Vogelzug über Europa ausgebreitet. Im Landkreis Esslingen wurde das Geflügelpestvirus seit Ende November bei verendeten Wildgänsen entlang des Neckars nachgewiesen. Zum Jahreswechsel ist das Seuchengeschehen im Landkreis vorläufig abgeklungen.
Die laufenden Untersuchungen haben keine neuen Erregernachweise erbracht. Europa- und deutschlandweit gehen die Fallzahlen bei Wildvögeln ebenfalls zurück, jedoch bleibt zu beobachten, ob diese positive Entwicklung sich verstetigt. Empfängliche Vogelarten werden demnach weiterhin auf das Vorliegen der Geflügelpest hin untersucht.
Weitere Informationen zur Geflügelpest und zu geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie hier:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
https://www.efsa.europa.eu/de/no-bird-flu#bereitgestellte-materialien
FAQ
Was ist die Geflügelpest?
Die Geflügelpest oder Vogelgrippe ist eine virusbedingte Infektionskrankheit. Das Aviäre Influenzavirus ist an wilde Wasservogelarten angepasst. Hochansteckende Varianten verursachen die Geflügelpest, die regelmäßig in Tierhaltungen eingeschleppt wird und mit schwersten allgemeinen Krankheitszeichen einhergehen kann.
Bedingt durch Vogelzug und Witterung kommt seit vor allem in der kalten Jahreszeit auch in Deutschland regelmäßig zu größeren Seuchengeschehen, die auch Geflügelbetriebe betreffen. In seiner aktuellen Risikobewertung geht das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) derzeit davon aus, dass bundesweit ein „hohes“ Risiko für einen Eintrag von Virus aus der Wildtierpopulation in Geflügelhaltungen besteht.
Ist der Landkreis Esslingen betroffen?
Sind Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend?
Ja. In Baden-Württemberg sind Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen (einschließlich Hobbyhaltungen) einzuhalten!
Die aktuelle Situation in Baden-Württemberg und geltende Vorgaben finden Sie hier.
Bestimmte Maßnahmen sind auch in Zeiten ohne Seuchengeschehen vorgegeben.
Wie Sie Ihren Bestand schützen können, sehen Sie hier: Hygieneregeln für Geflügelhalter
Eine grafische Übersicht zu den Biosicherheitsmaßnahmen stellt das FLI zur Verfügung:
Grafik Geflügel schützen
Gibt es weitere Verpflichtungen für Geflügelhalter?
Falls die Geflügelhaltung nicht beim Veterinäramt registriert ist, muss das umgehend nachgeholt werden. Den Tierhalterantrag finden Sie hier: Betriebsregistrierung
Eine alleinige Meldung der Haltung bei der Tierseuchenkasse ersetzt die Registrierung nicht.
Geflügel darf nur aus registrierten Betrieben in den eigenen Bestand aufgenommen und auch nur in registrierte Betriebe abgegeben werden.
Über die Haltung von Geflügel sind ein Bestandsregister mit Zu- und Abgängen sowie Aufzeichnungen zu Verlusten, zur Legeleistung, zu festgestellten Erkrankungsanzeichen und eingeleitete Maßnahmen (z. B. Tierarztbesuch) zu führen.
Bei erhöhter Sterblichkeit, Krankheitsanzeichen, die auf die Geflügelpest hinweisen, oder Leistungsabfall im Bestand ist vom Halter unverzüglich eine Abklärungsuntersuchung durch einen Tierarzt zu veranlassen. Zudem ist der Halter zur unverzüglichen Mitteilung an das Veterinäramt verpflichtet.
Was kann ich sonst noch für mein Geflügel tun?
Bereiten Sie sich jetzt auf ein mögliches Aufstallungsgebot vor.
Aufstallung bedeutet die Haltung in einem gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten, geschlossenen Stall oder unter einer überdachten Schutzvorrichtung (z. B. eine wasserdichte, wetterfest befestigte Plane) mit seitlich gesicherten Begrenzungen (z. B. rundum engmaschiger Kaninchendraht). Auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zur Stallgröße und -ausstattung ist zu achten.
Kann ich noch gefahrlos spazieren gehen?
Was ist zu tun, wenn man einen kranken oder toten Vogel findet?
Bitte fassen Sie Wildvögel, die krank, schwach oder teilnahmslos erscheinen, auf keinen Fall an! Nehmen Sie solche Tiere nicht mit, und bringen Sie diese Tiere nicht zum Tierarzt.
Bitte teilen Sie Ihren Hinweis und den genauen Fundort (z. B. Koordinaten, Markierung des Fundorts in einer Karte), gerne mit Foto, der zuständigen Veterinärbehörde.
Wer kann mir bei weiteren Fragen helfen?
Bei weitergehenden Fragen oder Hinweisen können Sie sich gerne per E-Mail an uns wenden.
