Ausfuhrkennzeichen für ein bereits außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Personen ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland müssen einen im Landkreis Esslingen wohnhaften Empfangsberechtigten angeben (Vordruck Empfangsbevollmächtigter (465,6 KB))
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein) oder Stilllegungsbescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief)
- gelbe Versicherungsbestätigung in Verbindung mit einer grünen Internationalen
- HU-Bescheinigung
- Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer
- ggf. Vollmacht
- Vorführung des Fahrzeugs erforderlich! Bitte beachten Sie, dass am Standort Esslingen nur Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge bis höchstens 2m Höhe vorhanden sind.