Alternativen zur rechtlichen Betreuung

Sie können schon heute bestimmen, was später geschehen soll, wenn Sie dazu möglicherweise nicht mehr in der Lage sind.

Wenn Sie vermeiden wollen, dass Sie infolge eines geistigen Verfalls oder anderer Ereignisse (Unfall, Krankheit etc.) einen gerichtlich bestellten Betreuer bekommen und darauf keinen Einfluss mehr nehmen können, gibt es zwei Möglichkeiten

  • die Bestimmung eines zukünftigen Vertreters im Wege einer "Vorsorgevollmacht" oder
  • die Bestimmung eines oder mehrerer Betreuer im Wege der "Betreuungsverfügung", die nach Eintritt eines der oben angegebenen Ereignisse vom Gericht zu berücksichtigen ist

In beiden Fällen können Sie darüber jetzt schon die Entscheidung treffen, was dieser Vertreter bzw. Betreuer im einzelnen veranlassen soll.

Amtsleiterin

Amtsleiterin Regina Lutz

Regina Lutz

Telefon 0711 3902-48310
Telefax 0711 3902-58031
Kontakt

Kontaktpersonen der einzelnen Aufgabengebiete

sind hier genannt....

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