Wenn Mietschulden auflaufen
Beim Kreissozialamt berät die Fachstelle für Mietschulden Schuldner und Vermieter
Die verschlechterte wirtschaftliche Lage, die durch Inflation und steigende Arbeitslosigkeit geprägt ist, ist auch im Landkreis Esslingen spürbar. Menschen sind verstärkt einem Verschuldungsrisiko ausgesetzt. Schulden sind für Betroffene immer eine prekäre Angelegenheit, zu einem sehr ernsten und drängenden Problem können jedoch Mietschulden für die Betroffenen werden. Fehlt das Geld für die Miete, droht unter Umständen der Verlust der Wohnung.
Um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden und eine behördliche Unterbringung durch die örtliche Kommune in einer Notunterkunft zu verhindern, gibt es die Mietschuldenfachstelle beim Kreissozialamt Esslingen.
In entsprechenden Notlagen kann die Mietschuldenfachstelle helfen und teilweise auch Mietschulden in Form eines Darlehens übernehmen.
Bei Mietschulden gilt es schnell zu reagieren. Die Betroffenen sollten sich möglichst noch vor dem Eingang der Räumungsklage an die Fachstelle wenden, denn dann sind die Chancen für den Wohnungserhalt am größten. Die Mietschuldenfachstelle wird dann präventiv tätig, wenn die Höhe der aufgelaufenen Mietschulden eine Wohnungskündigung rechtfertigen. Auch für Vermieterinnen und Vermieter kann es sich lohnen, präventiv mit der Fachstelle zu kooperieren, anstelle unter Umständen eine mühsame und kostenintensive Räumungsklage einzureichen.
Die Fachstelle Mietschuldenübernahme beim Kreissozialamt ist sowohl für den Bereich Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) als auch für den Bereich Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) zuständig sowie in allen Fällen, in denen Wohnraumverlust durch Mietschulden droht. Die zentralisierte Bearbeitung der Mietschuldenfälle führt durch die Spezialisierung zu einem Kompetenzzuwachs und zu mehr Transparenz und zu Synergieeffekten. So gehen bei der Fachstelle für Mietschuldenübernahme alle Meldungen der Amtsgerichte über Räumungsklagen wegen Zahlungsverzugs ein, so dass ein schnelles und effektives Handeln gewährleistet ist.
Ziel ist, den Wohnraum zu erhalten und Zwangsräumungen zu verhindern. Dafür wird möglichst frühzeitig mit den Mietschuldnern Kontakt aufgenommen. Wenn die Mietschuldner das Angebot annehmen, klären die Mietschuldenexpertinnen die Situation und nehmen Kontakt zu den Vermietern sowie weiteren Stellen wie dem Jobcenter, Rechtsanwälten, der Schuldnerberatung oder den Sozialen Diensten auf. Die Mietschuldenfachstelle wird präventiv tätig, um einen Wohnraumverlust zu verhindern. Auch wenn keine Übernahme von Mietschulden infrage kommt, kann das Kreissozialamt aufzeigen, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um einen Wohnraumverlust abzuwenden und eine Obdachlosigkeit sowie Unterbringung in einer Notunterkunft zu vermeiden.
Informationen und Kontakt
Kreissozialamt Esslingen, Fachstelle für Mietschulden, Telefon: 0711/3902-48310;
E-Mail: Mietschuldenfachstelle@lra-es.de. Weitere Informationen zu den Ansprechpartnern und dem Antragsformular sowie den Flyer mit dem Titel „Sie haben Mietschulden“ gibt es im Internet unter: www.Landkreis-Esslingen.de/Mietschulden.
