Grundwasser-Wärmepumpen

Allgemeines:
Die relativ konstante Temperatur des Grundwassers macht dieses als regenerative Energiequelle für Heiz- und Kühlzwecke interessant. Mit Hilfe von Wärmepumpen wird der Wärmeinhalt des Grundwassers nutzbar gemacht.
 
Für den Betrieb der Wärmepumpen muss das Grundwasser aus einem Entnahmebrunnen entnommen und über einen Schluckbrunnen wieder in den Grundwasserleiter eingeleitet werden. Beides sind Handlungen, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde bedürfen. Die Antragsunterlagen sind bei der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Esslingen einzureichen.
 

Planungsgrundsätze:
Bei der Planung gibt es einige Grundsätze zu beachten:

  • für Grundwasserwärmepumpen wird grundsätzlich nur eine Nutzung des oberen Grundwasserleiters zugelassen.
  • das Grundwasser ist wieder in den Grundwasserleiter zurückzuleiten, aus dem es entnommen wurde. Die Temperaturveränderung gegenüber dem entnommenen Wasser darf maximal ±6° C betragen, das wieder eingeleitete Wasser muss mindestens 5°C und darf höchstens 20°C warm sein.
  • das Grundwasser das wieder eingeleitet wird, darf nicht verunreinigt sein. Wenn Grundwasser entnommen wird, das bereits verunreinigt ist, darf dieses nur nach einer Abreinigung wieder dem Grundwasserleiter zugeführt werden.
  • die Temperatur des Grundwassers kann durch andere Wärmepumpenanlagen bereits beeinflusst sein, bereits bestehende Anlagen sind bei der Planung zu berücksichtigen.
  • in Wasserschutzgebieten sind Grundwasser-Wärmepumpen nicht zugelassen, allenfalls in den Schutzzonen III B können Grundwasserwärmepumpen unter erhöhten Sicherheitsanforderungen zugelassen werden (Einzelfall-Prüfung).

Örtliche Situation im Landkreis Esslingen:
Für den Betrieb von Grundwasser-Wärmepumpen muss ein ausreichend ergiebiger Grundwasserleiter zur Verfügung stehen. Selbst für den Wärmebedarf von Einfamilienhäusern ist ein ausreichend sicheres Grundwasserdargebot im Landkreis Esslingen allenfalls in den Talbereichen zu erwarten, sofern dort ausreichend durchlässige und grundwasserführende Lockersedimente anstehen.

Weitergehende Informationen:
Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Grundwasserwärmepumpen (Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg) (5,39 MB)

Amtsleiterin

Amtsleiterin Dr. Ilg
Dr. Katrin Ilg

Telefon 0711 3902 42081
Kontakt

Standort seit 26.01.2022: Das ES, Fleischmannstraße 4, Esslingen