Trinkwasserversorgung

Wasserschutzgebiete:

Zur langfristigen Sicherung von Trinkwasservorkommen können Wasserschutzgebiete (805,4 KB) festgesetzt werden. Für die im Landkreis Esslingen zur öffentlichen Wasserversorgung genutzten Quellen und Brunnen sind über  40 Wasserschutzgebiete ausgewiesen. 
Wasserschutzgebiete sind i.d.R. in 3 verschiedene Schutzzonen gegliedert. Zone I (Fassungsbereich), Zone II (engere Schutzzone) und Zone III (weitere Schutzzone). Die Zone I umfasst die direkte Umgebung des Brunnens bzw. der Quelle. Es ist der Bereich, aus dem das Wasser unmittelbar der Fassungsanlage zutritt. Die Außengrenze der Zone II soll die sog. 50-Tage-Linie sein. D.h., von der Grenze der Zone II zur Grenze der Zone I ist das Wasser 50 Tage unterwegs. Die Zone II dient dem bakteriologischen Schutz des Wasservorkommens. Die Zone III (weitere Schutzzone) soll das gesamte oberirdische Einzugsgebiet des Brunnens bzw. der Quelle einschließen. Diese Schutzzone soll das Grundwasser vor langfristigen Beeinträchtigungen schützen. In den verschiedenen Schutzzonen eines Wasserschutzgebietes gelten verschiedene Schutzbestimmungen.

Karten mit den Schutzgebietsabgrenzungen und Informationen zur Einstufung nach SchALVO finden Sie unter auf der Internetseite der LUBW unter: Wasserschutzgebiete und SchALVO - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

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Amtsleiterin Dr. Ilg
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