Beglaubigung nach Betäubungsmittelgesetz beim Gesundheitsamt ab 1. April mit Termin
Wer für die Auslandsreise aus medizinischen Gründen Medikamente mitführen muss, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen oder medizinisch verordnetes Cannabis benötigt, braucht eine vom Gesundheitsamt beglaubigte Bescheinigung der ärztlichen Verordnung.
Ab dem 1. April ist für diese Beglaubigung beim Gesundheitsamt des Landkreises Esslingen eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Der Termin kann online unter www.landkreis-esslingen.de, Stichwort „Bürgerservice - Ämter A–Z – Gesundheitsamt“ oder telefonisch unter 0711 3902-41600 vereinbart werden.
Termine sind bis zu acht Wochen im Voraus buchbar. Beglaubigungen ohne Termin sind ab dem 1. April nicht mehr möglich. Das Gesundheitsamt des Landkreises Esslingen stellt den Ablauf um, um die Serviceprozesse verlässlich zu koordinieren, Wartezeiten zu verkürzen und eine sorgfältige Vorbereitung der Anliegen sicherzustellen.
Die allgemeinen Servicezeiten des Gesundheitsamtes bleiben unverändert: Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr. Auf der Webseite findet man vielfältige aktuelle Hinweise, Informationen zu erforderlichen Unterlagen, Merkblätter sowie den direkten Zugang zur Terminvereinbarung.
Information und Kontakt
Gesundheitsamt des Landkreis Esslingen, Landratsamt Esslingen, Verwaltungsstandort Plochingen, Am Aussichtsturm 5, 73207 Plochingen, www.landkreis-esslingen.de, Stichwort „Gesundheitsamt“
