Schonzeit für Gehölze vom 1. März bis 30. September beachten

Ab dem 1. März bis einschließlich 30. September gilt wieder die gesetzlich verankerte Gehölzschonzeit. In dieser „Sommerpause“ dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, sonstige Gehölze, Röhrichte sowie Bäume außerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzte Flächen weder geschnitten noch auf den Stock gesetzt oder entfernt werden.

Ziel der Schutzzeit ist es, die im Frühjahr aktive Tierwelt zu bewahren: Brutvögel, Fledermäuse, Wildbienen und zahlreiche weitere Insekten finden in Hecken und Gehölz wichtige Lebens-, Brut- und Rückzugsräume.

Ausgenommen sind lediglich Pflegeschnitte an Obstbäumen und schonende Rückschnitte an Gartenhecken. Unabhängig von der Schonzeit stehen besonders wertvolle Biotope wie alte Höhlenbäume oder stark totholzreiche Gehölze ganzjährig un-ter Schutz, da sie gefährdeten Vogel-, Fledermaus-, Käfer- und Insektenarten als Fortpflanzungs- und Ruhestätte dienen.

Für Rückfragen und weiterführende Informationen wendet man sich an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Esslingen, Telefon: 0711 3902 42405,
E-Mail: Naturschutz@LRA-ES.de.

Pressesprecherin

Andrea Wangner (Fotonachweis: Moritz Karg)

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