Informationen zu Corona
Hilfs- und Förderprogramme für Unternehmen, Kurzarbeit
- Aktuelle Übersicht der Hilfs- und Förderprogramme für Unternehmen und Handwerksbetriebe (549 KB)
- Corona-Hotline für Unternehmen
- Überbrückungshilfe Corona des Bundes und weiterführende Informationen zur Antragstellung
- Ansprechpartner für Unternehmen
- Übersicht Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg (425,3 KB)
- Beratungsgutschein zur Transformation der Automobilwirtschaft
Kooperationsbörsen, lokale Unterstützungsangebote
- Gastronomische Abhol- und Lieferservices im Landkreis Esslingen (208,4 KB)
- Nachbarschaftshilfen und Unterstützungsangebote für die lokale Geschäftswelt (220,8 KB)
- B2B Region Stuttgart: Gesuche und Angebote von Unternehmen aus der Region Stuttgart in Folge der Corona-Pandemie – kostenfreie Pinnwand für Unternehmen, die Unterstützung suchen oder anbieten können
Rechtliche und arbeitsrechtliche Belange
Tipps, Hygieneregeln, Pandemieplanung
Tests in Betrieben
Schnelltests können einen weiteren wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, haben seit dem 20. April laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung die Pflicht, jedem ihrer Beschäftigten mindestens einmal in der Woche einen Test anzubieten, der möglichst vor der Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit wahrgenommen werden sollte. Dies kann ein PCR-Test oder professionell/selbst angewendeter Antigen-Schnelltest sein. Die Kosten für die Tests haben Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes zu tragen. Besteht ein tätigkeitsbedingt erhöhtes Infektionsrisiko, beispielsweise durch eine Vielzahl von Personenkontakten oder wenn geltende Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können, so muss jeder Beschäftigte mindestens zweimal pro Woche ein Testangebot vom Arbeitgeber erhalten
Um Ihre brennendsten Fragen rund um das Thema Testen in Betrieben bereits vorab zu beantworten, versuchen wir auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zu bündeln und diese fortlaufend zu aktualisieren.
Allgemeine Handreichungen für Unternehmen und Handwerksbetriebe
- FAQ-Liste: Umgang mit Corona-Tests in den Betrieben (Zentralverbands des Deutschen Handwerks)
- Informationen der Handwerkskammer: Was ist im Hinblick auf Corona-Schnelltests wichtig?
- Informationen der Industrie- und Handelskammer: FAQ zu Corona-Tests
- Praxisbeispiele aus der IHK Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen (79,7 KB)
Video-Tutorials
Unterstützung zur Durchführung der Corona-Testungen in Unternehmen durch Dritte
- Corona-Testungen für Unternehmen in der Region Esslingen und Stuttgart der Johanniter
- Schulung für Freiwillige in der Durchführung von Schnelltests des DRK Kreisverband Nürtingen-Kirchheim: Anfragen unter Tel. 07022 7007 - 2100
Informationen zu anerkannten Testverfahren
Einsatz der luca-App in Betrieben
Seit dem 5. Mai sind alle 38 Gesundheitsämter in Baden-Württemberg in der Lage, verschlüsselte Kontaktdaten über die luca-App zu empfangen. Damit können auch die Betriebe im Landkreis Esslingen die luca-App verwenden. Jetzt sollte die luca-App so in die Fläche gebracht werden, dass die Gesundheitsämter Kontakte effektiv nachverfolgen und Infektionsketten frühzeitig unterbrechen können.
Die luca-App bietet einen direkten und sicheren Kontaktdatenaustausch zwischen Bürgern, Einrichtungsbetreibern bzw. Veranstaltern und den Gesundheitsämtern. Bei der luca-App tragen die Nutzer ihre Kontaktdaten in die App ein, die daraufhin wechselnde QR-Codes erzeugt. Diese werden entweder von Einrichtungsbetreibern bzw. Veranstaltern gescannt oder die App-Nutzer scannen ihrerseits beim Besuch einer Einrichtung bzw. einer Veranstaltung einen QR-Code. Tritt ein Infektionsfall ein, werden alle Gäste dieser Einrichtung bzw. Veranstaltung informiert, die sich zur betreffenden Uhrzeit dort aufgehalten haben. Parallel werden die Gesundheitsämter informiert, die dann automatisch Zugriff auf die Daten der übrigen Gäste haben. Bei privaten Treffen können die Daten hingegen nicht mit dem Gesundheitsamt geteilt werden.
Für Betriebe gilt es zu beachten nicht zu große räumliche Abgrenzungen zu schaffen. Die App ermöglicht es, einen Standort (Laden, Lokal) in mehrere Bereiche aufzuteilen. So kann man für Räume, Stockwerke, Cafeterien usw. einzelne Bereiche erstellen. Einzelne Bereiche können zudem noch weiter in Tische unterteilt werden. Dies erleichtert die Kontaktnachverfolgung massiv. Prinzipiell sollte jeder Betrieb, der die 1,5 m Abstandsregelung in irgendeiner Form nicht einhalten kann, innerhalb der luca-App einen Standort und am besten weiter den genauen Bereich definieren.
Umfassende Informationen und Hinweise zu luca finden Sie auf den Seiten des Betreibers:
Außerdem werden regelmäßig Webinare für Betriebe angeboten zur Funktionsweise, Best-Practice-Beispiele und Fragen. Gerne können Sie die Termine an Betriebe und Multiplikatoren (Verbände, Vereine, etc.) weitergeben.
Hier geht es zur Terminwahl für die luca-live-Demonstration
3G-Regelung am Arbeitsplatz
Um das Infektionsrisiko für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu senken, gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Grundlage für die erweiterten Regeln am Arbeitsplatz ist das im November 2021 geänderten Infektionsschutzgesetz. Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist laut § 28b nur noch Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt – das heißt, sie müssen gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die entsprechenden Nachweise vor Betreten der Arbeitsstätte zu kontrollieren.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf folgenden Seiten: