Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Als ehemaliger politischer Häftling der früheren DDR haben Sie die Möglichkeit, eine besondere monatliche Zuwendung - sogenannte SED-Opferpension - nach § 17a StrRehaG zu beantragen.
Voraussetzungen
Eine monatliche besondere Zuwendung in Höhe von 330,00 € erhalten auf Antrag Personen,
- die eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten haben und
- bei denen keine Ausschließungsgründe vorliegen (z. B. Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit oder Missbrauch seiner Stellung in schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer) und
- die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.
Unterlagen
- Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz
- Einkommensnachweise
- Welche weiteren Unterlagen Sie noch vorlegen müssen, erfahren Sie durch das Sekretariat, Telefon: 0711/3902-2638 bzw. -2523
Ansprechpartner:
Frau Frances Hofer 0711 3902-43680
Frau Angelika Friz 0711 3902-43739