Leistungen für Geflüchtete (NEU)

Je nach ausländerrechtlichem Status erhalten Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz vom Landkreis, nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB) vom Jobcenter oder nach dem Sozialgesetzbuch XII ebenfalls vom Landkreis.

Sofern die Leistungsempfänger über ein eigenes Konto verfügen, erhalten sie die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Regel direkt per Überweisung, andernfalls als Scheck.

Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wenn Sie bei uns einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen möchten, müssen Sie folgende Unterlagen unterschrieben vorlegen:

  • Antrag plus Anlage 1a Datenschutz
  • Ausweis / Aufenthaltspapier 
  • Meldebescheinigung 
  • Eventuelle Einkommens- und Vermögensnachweise 
  • Mietvertrag/ Mietbescheinigung (bei einer privaten Unterbringung)

Umzug in Privatwohnraum

Nach Ende der Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, dürfen sich die Personen Privatwohnraum suchen. Für die Übernahme der Mietkosten gelten die Mietobergrenzen (65,3 KB)im Landkreis Esslingen.

Voraussetzungen zur Genehmigung eines Umzugs in Privatwohnraum:

Unterlagen senden Sie per E-Mail an diesen Kontakt.

Amtsleiter

Amtsleiter Christian Sigler

Christian Sigler

Telefon 0711 3902-42450 oder -42638
Telefax 0711 3902-58935
Kontakt

Schöllkopfstraße 120
in 73230 Kirchheim u. T. 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 - 12 Uhr und Donnerstag 13:30 - 18 Uhr. Mittwochs geschlossen!