Kommunale/Offene Kinder- und Jugendarbeit
Der Landkreis fördert das Aufgabenfeld der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit, welches die Entwicklung von bedarfsorientierten, sozialraumbezogenen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit auf örtlicher Ebene im Blick hat, sowie die Vernetzung der einzelnen Felder der Kinder- und Jugendarbeit.
Schwerpunkte dieses Aufgabenfeldes sind:
- Angebotsplanung
- Konzeptionserstellung
- Jugendbeteiligung
- Vernetzung
- Qualitätssicherung
der Kinder- und Jugendarbeit in der jeweiligen kreisangehörigen Kommune. Ausführliche Informationen zu diesem Aufgabenfeld sind in den Handreichungen des Städte- und Gemeindetags zur kommunalen Kinder- und Jugendarbeit beschrieben.
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist verankert im § 11 SGB VIII und zeichnet sich grundsätzlich aus durch:
- offene Einrichtungen wie Jugendzentrum, Jugendhaus, Jugendtreff, Jugendfarm
- für alle Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsenen von 6 bis 27 Jahre
- wohnortsnaher Raum ohne Konsumzwang oder Mitgliedschaften
- freie Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche
- Anregung zur Selbstbestimmung, gesellschaftlichen Mitverantwortung und sozialem Engagement
- Prinzipien der Kinder- und Jugendarbeit: Akzeptanz, Transparenz, Parteilichkeit, Offenheit, Freiwilligkeit, Lebensweltorientierung, Selbstbestimmung und Partizipation.
Der Landkreis Esslingen fördert die Offenen Kinder- und Jugendarbeit durch unterschiedliche Konzepte.
Esslinger Modell
Das Esslinger Modell beinhaltet, dass der Landkreis und die kreisangehörigen Kommunen gemeinsam die Kinder- und Jugendarbeit fördern. Es werden zwei Aufgabenfelder im Esslinger Modell gefördert, zum einen die kommunale Kinder- und Jugendarbeit und zum anderen die Offene Kinder- und Jugendarbeit.
Bitte nehmen Sie unbedingt die Fachberatung des Kreisjugendreferates in Anspruch, wenn sie Fragen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort oder zur Förderung durch den Landkreis haben.
- Checkliste (179,9 KB)
- Förderrichtlinie (341,8 KB)
- Rahmenkonzeption (1,498 MB)
Ansprechpartnerin ist Frau Pfluger.
Jugendhausähnliche Einrichtungen
Jugendhausähnliche Einrichtungen haben sich im Landkreis historisch entwickelt; sie bilden ein zusätzliches offenes Angebot für Kinder und Jugendliche durch freie Träger der Jugendhilfe.
Anträge können vom Träger im Frühjahr jeden Jahres gestellt werden, um eine Förderung für das Folgejahr zu beantragen.
- Antragsformular jugendhausähnlicher Einrichtungen (72,3 KB)
- Abrechnungsformular (32,6 KB)
- Förderkonzept jugendhausähnlicher Einrichtung (3,48 MB)
- Qualitätssicherung der OKJA im Landkreis (1,706 MB)
Ansprechpartnerin ist Berenike Prinz
Projektförderung der Offenen Kinder- u. Jugendarbeit im Landkreis Esslingen
Der Landkreis Esslingen fördert seit dem 01.01.2019 innovative Projektvorhaben mit einem jährlichen Fördervolumen von 50.000 €. Projektanträge können ab sofort von Gruppen und Initiativen der Jugend und freien Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gestellt werden. Wichtig ist, dass die Projektvorhaben mindestens einen der folgenden Schwerpunkte berücksichtigen: individuelle Entwicklungsförderung junger Menschen, Ganztagsschule (Schnittstelle Offene Kinder- und Jugendarbeit und Schule), Freiräume für junge Menschen schaffen und erhalten, politische und interkulturelle Bildung, Medien und Digitalisierung sowie Jugendarbeit im sozialen Raum/ländlichen Raum.
Anträge auf Förderung eines Projektvorhabens können beim Kreisjugendreferat pro Förderjahr zu drei Fristen gestellt werden: 30. März, 30. Juni, 31. Oktober.
- Projektkonzeption und Förderrichtlinien (434,7 KB)
- Antragsformular (148,9 KB)
- Flyer (206,2 KB)
- Verwendungsnachweis (152,9 KB)
Ansprechpartnerin ist Berenike Prinz