Jahresbericht 2024 der Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis Esslingen
In den fünf Schuldnerberatungsstellen des Landkreises sind im vergangenen Jahr insgesamt 476 Neuanmeldungen für eine langfristige Beratung mit dem Ziel der Schuldenregulierung verzeichnet worden. Zudem gab es bei den Beratungsstellen insgesamt 1.050 Kurzberatungen. Der Landkreis hat nun den Jahresbericht vorgelegt.
Ein Schwerpunkt in den Schuldnerberatungsstellen des Landkreises Esslingen war 2024 die Beratung von Alleinerziehenden und Familien. Durch eine Förderung des Landes Baden-Württemberg zur Reduzierung von Kinderarmut konnten vom Kreisdiakonieverband im Landkreis Esslingen und der Landkreisverwaltung vergangenes Jahr zwei Projekte weitergeführt werden, in denen Familien und Alleinerziehenden ohne Wartezeit Beratung angeboten wurde. Dieses Angebot wurde vielfach angenommen. Die Themen dieser Beratungen waren zahlreich, zum Beispiel Mietschulden, Abwendung einer Stromsperre, Beratungen zum Pfändungsschutz und Pfändungsschutzkonto, Aufzeigen von Schuldenregulierungsmöglichkeiten. Im Jahr 2023 waren Familien und Alleinerziehende mit insgesamt 543 Kindern erreicht werden, im vergangenen Jahr Sorgeberechtigte mit insgesamt 683 Kindern.
Die Jahresbilanz zeigt erneut: Die Schuldnerberatungsstellen wurden meist von alleinstehenden Personen aufgesucht. Sie sind häufiger von Überschuldung betroffen als andere Haushaltsgemeinschaften. Die Gründe: in Single-Haushalten können Kosten nicht geteilt werden und Überschuldungsrisiken wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht ausgeglichen werden. Von den insgesamt 748 Ratsuchenden in langfristiger Beratung waren vergangenes Jahr lediglich 210 Personen verheiratet, neun Personen lebten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Die meisten Ratsuchenden waren ledig, geschieden oder verwitwet.
Bei den Hauptursachen der Überschuldung dominieren Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Einkommensarmut, Scheidung und Trennung und Konsumverhalten. Eine Zunahme der Überschuldung unter jungen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht nur bundesweit, sondern auch im Landkreis Esslingen zu beobachten. Bei den unter Dreißigjährigen wurden 2024 von der Jugendschuldnerberatung „Benefit“ rund ein Viertel mehr Personen langfristig beraten als im Vorjahr. Zum erhöhten Bedarf in dieser Alterskohorte führten die gestiegene Nachfrage nach Ratenkrediten und Angeboten, bei denen gleich gekauft und erst später bezahlt wird.
Die Bundesregierung wird im Zuge der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie neue gesetzliche Vorgaben verabschieden. Dabei ist auch ein Gesetz für den Zugang von Verbrauchern zu Schuldnerberatungsdiensten vorgesehen. Die Schuldnerberatungsstellen im Landkreis hoffen hier auf gesetzliche Verbesserungen im Sinne der Verbraucher, insbesondere auf bundesweit einheitliche und niedrigschwellige Zugänge.
Die Schuldnerberatung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, deren Umfang jedoch im Gesetz nicht definiert ist. Sie ist eine sehr wichtige präventive Aufgabe, um weitergehende Notlagen zu vermeiden. Um verschiedene Zielgruppen zu erreichen, gibt es im Landkreis Esslingen neben der allgemeinen Schuldnerberatung auch spezielle Angebote für Familien und Alleinerziehende sowie für junge Menschen. Die Schuldnerberatungsstellen stehen im Landkreis Esslingen allen Personen offen, nicht nur für Menschen, die im Sozialleistungsbezug stehen.
2024 ist die Überschuldungsquote in der Bundesrepublik weiter gesunken und lag laut dem Schuldneratlas der Kreditreform im Bundesdurchschnitt bei 8,09 Prozent. Die Überschuldungsquote in Baden-Württemberg war mit 6,74% traditionell deutlich unterhalb der bundesdurchschnittlichen Quote. Der Landkreis Esslingen liegt im deutschlandweiten Ranking unter den Landkreisen und kreisfreien Städten auf Platz 99 von 400.