Weitere Informationen zu Beratungen

Beratung und Unterstützung können wir bieten

  1. für Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen,
    - bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen,
    - bei der Geltendmachung ihrer persönlichen Unterhaltsansprüche nach
    § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  2. für Mütter und Väter, die mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet sind, bei der Abgabe einer Sorgeerklärung.
  3. für Kinder und Jugendliche bei der Ausübung des Umgangsrechts. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen.
  4. für Eltern und andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet,
    - bei der Ausübung des Umgangsrechts,
    - bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen,
    - bei der Herstellung von Umgangskontakten 
  5. für junge Volljährige (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.

Amtsleiterin

Amtsleiterin Ziegler-Helmer

Christine Kenntner
Telefon 0711 3902-42650
Telefax 0711 3902-52650
Kontakt

Ansprechpartner in den Aufgabengebieten....

Servicezeiten:

Montag, Dienstag, Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch geschlossen !