Belehrung von Beschäftigten im Lebensmittelgewerbe

Alle erstmalig im Lebensmittelgewerbe tätigen Personen benötigen eine Lebensmittelbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§§42/43 IfSG) zu den gesundheitlichen Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln. Sie darf vor Antritt der ersten Tätigkeit in diesem Bereich nicht älter als 3 Monate sein.

Online-Belehrung

Gebühren

Gebühren
Ermäßigung oder Kostenfreiheit nur gegen Vorlage eines Nachweises
Gewerblich                                                                                40 €Ehrenamtliche                                                                          10 €
Betriebspraktika für Schüler, „Kochmütter“ o. Ä.               kostenfrei

Downloads und Links

Belehrung in Präsenz im Gesundheitsamt Esslingen

Eine Belehrung im Gesundheitsamt Esslingen ist möglich, wenn Sie

  • im Landkreis Esslingen wohnen
  • die deutsche Sprache verstehen. Andernfalls muss ein Dolmetscher mitgebracht werden.
  • sich vorab online oder telefonisch angemeldet haben
  • vor Belehrungsbeginn – sofern erforderlich – die entsprechenden Gebühren an der Kasse bezahlt haben.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Minderjährigen/beschränkt Geschäftsfähigen eine Erklärung der Sorgeberechtigten (siehe Downloads unten)

Wo, wann und wie lange?
Die Belehrungen finden donnerstags (13:30 und 15:30 Uhr) statt und dauern inklusive Anmeldung etwa 2 Stunden.
Bitte kommen Sie am Tag der Belehrung in das:
Gesundheitsamt Esslingen, Am Aussichtsturm 5 in 73207 Plochingen

Vorherige Anmeldung erforderlich entweder hier online oder telefonisch unter 0711 3902-41600 oder per E-Mail an Gesundheitsamt@lra-es.de mit Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer.

Amtsleiterin

Dr. Dominique Scheuermann

Dr. Dominique Scheuermann

Dienstsitz:
Am Aussichtsturm 5,
73207 Plochingen
Telefon 0711 3902-41600
Telefax 0711 3902-51600
Kontakt

- Gesundheitsdialog-BW
- Landesgesundheitsamt
- Robert-Koch-Institut