Jugendverbandsarbeit
Die Jugendverbandsarbeit stellt ein weiteres Aufgabenfeld der Kinder- und Jugendarbeit dar und ist im § 12 SBG VIII verortet. Jugendverbände umfassen ein breites Spektrum an Angebotsträgern in Sport- und Naturschutzverbänden, Hobby- und Freizeitgruppen, Hilfsorganisationen und politischen, kulturellen, konfessionellen und berufsständischen Jugendorganisationen.
Der Landkreis Esslingen fördert die Jugendverbandsarbeit. Die Koordinierung der Jugendverbandsarbeit sowie die Durchführung und Förderung von Freizeithilfen wurde dem Kreisjugendring Esslingen e. V. übertragen.