Kurzzeitkennzeichen
Diese sind ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten von Fahrzeugen mit gültiger Hauptuntersuchung zulässig.
Für Fahrzeuge ohne Hauptuntersuchung bzw. mit abgelaufener Hauptuntersuchungsfrist sind lediglich Fahrten zur Vorführung des Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung bei einem Prüfdienst innerhalb des Zulassungsbezirks oder einem angrenzenden Bezirk zulässig! Diese Beschränkung wird im Fahrzeugschein eingetragen.
Werden anschließend bei der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
Da jetzt die Fahrzeugdaten festgehalten werden müssen, sind diese durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen (siehe "Unterlagen").