Forstamt

Wir kümmern uns um den Wald im Landkreis Esslingen. Der Kreis ist auf rund 19500 Hektar bewaldet. Das Kreisforstamt ist auf der gesamten Waldfläche für sämtliche forstrechtliche Aufgaben zuständig. Daneben sind wir Dienstleister für 44 Städte und Gemeinden mit insgesamt 10.500 Hektar Wald und Ansprechpartner für alle privaten Waldbesitzer. 

6500 Hektar Wald befinden sich im Besitz des Landes Baden-Württemberg. Die Bewirtschaftung des Staatswaldes wird vom Staatsforstbetrieb ForstBW übernommen. Alle forstlichen Ansprechpartner finden Sie auf der interaktiven Forstrevier-Übersichtskarte

Gemeinsam für die Zukunft unserer Wälder

Unser Herz schlägt für den Wald. Unsere Forstleute arbeiten täglich daran, den Wald gesund und zukunftsfähig zu erhalten, indem sie ihn pflegen, schützen, naturnah bewirtschaften und wenn nötig mit klimafitten Baumarten ergänzen. Die gravierenden Folgen des Klimawandels für unsere Wälder werden von Jahr zu Jahr auf besorgniserregende Weise immer sichtbarer. Mehr dazu lesen Sie auf der Homepage des Ministeriums Ländlicher Raum

Forstreviere

Brennholz - Verkauf

Foto Brennholz

Brennholz ist umweltschonende Energie vor Ort. Der ökologische Vorteil von Brennholz als Ersatz für fossile Energieträger (Erdöl, Kohle, Gas) gewinnt immer mehr an Bedeutung, denn es verbrennt CO2-neutral. Wenn Holz verbrennt oder verrottet, wird so viel CO2 freigesetzt, wie der Baum bei seinem Wachstum zuvor aus der Atmosphäre aufgenommen hat. Zugleich wächst in der nachhaltigen Forstwirtschaft so viel Holz nach, wie geerntet wird. Den umweltschonenden Energieträger Holz erhalten Sie bei Ihrem Forstamt.

Im Forstamt Esslingen können Sie das Brennholz in Form von "Brennholz lang" oder einem "Flächenlos" erwerben. Ofenfertiges Brennholz bieten die örtlichen Brennholzhändler in der Region an.

Wer sein Holz im Wald aufarbeiten will, muss an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang teilgenommen haben und muss Sonderkraftstoff sowie Bio-Sägekettenhaftöl verwenden.

Brennholzbestellung
Im ersten Schritt klicken Sie im nachfolgenden das Forstrevier an,  bei dem Sie Ihr Brennholz kaufen möchten. Es öffnet sich der Revierordner und Sie erfahren genaueres über das Verkaufsverfahren in dem jeweiligen Revier.

Kommunale Holzverkaufsstelle

Im Landkreis Esslingen wird der gesamte Holzverkauf aus dem Körperschafts- und Privatwald durch eine eigene kommunale Verkaufsstelle durchgeführt. Leiter der kommunalen Holzverkaufsstelle ist Thomas Fink.

Thomas Fink
Telefon 0711 3902-42230

Ursula Czycz
Telefon 0711 3902-41457

Aufgaben der Förster

Förster beim Markieren eines Baumes

Unsere Förster haben ein sehr breites Aufgabenspektrum: Sie planen, organisieren und lenken sämtliche Arbeiten im Wald, angefangen von der Pflanzung der Bäume, über die Waldwegeunterhaltung bis hin zur Pflege junger Bestände und zum Holzeinschlag. Der Förster sorgt dafür, dass alle diese Arbeiten pfleglich durchgeführt werden und die Gesundheit des Ökosystems Wald erhalten bleibt. Personalführung, Lohnabrechnung, Einsatzleitung bei Maschineneinsatz, Holzaufnahme, Waldschutz, Forstaufsicht sowie Belange des Naturschutzes, der Erholung und der Jagd gehören ebenso zu den Aufgaben. Privatwaldbesitzer können sich vom Förster beraten und betreuen lassen.

Försterliche Förderung

Forstarbeiter

Eine finanzielle ‚Dienstleistung‘ stellen die vielfältigen Fördermaßnahmen dar. Hier kommen Mittel des Landes, des Bundes und der Europäischen Union zum Einsatz. Für viele waldbauliche und ökologische Arbeiten kann eine Zuwendung gewährt werden, wie zum Beispiel für Wiederaufforstungen nach Sturmereignissen oder Borkenkäferkalamitäten.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Forstamt (siehe Ansprechpartner) oder bei Ihrem Forstrevier.

Förderwegweiser und Antragsformular

Ansprechpartner

Jürgen Winter
Telefon 0711 3902-41442
E-Mail

Elke Rimmele-Mohl
Telefon 0711 3902-41443
E-Mail

Motorsägenlehrgänge

Motorsägen am Stamm

Für die Aufarbeitung von Brennholz in langer Form und von Flächenlosen ist die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang vorgeschrieben.

Ab dem 01.01.2016 absolvierte Motorsägen-Grundlehrgänge werden nur noch anerkannt, wenn sie nach den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben des Moduls A der DGUV-Information 214-059 durchgeführt wurden und dies zusammen mit den inhaltlichen Schwerpunkten des Lehrgangs in der Teilnahmebescheinigung bestätigt wird.
  
Vor dem 01.01.2016 anerkannte Motorsägenlehrgänge gelten weiterhin, wenn aus der Teilnahmebescheinigung ersichtlich ist, dass praktische Übungen der Schnitttechnik am liegenden Holz durchgeführt wurden.
 
Die Teilnahmebescheinigung ist bei der Aufarbeitung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Organisierte Veranstaltungen im Wald

Nicht alle Aktivitäten im Wald sind über das freie Betretungsrecht des Waldes abgedeckt. Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter (z.B. wenn Startgeld erhoben wird) sind vom Forstamt zu genehmigen. Außerdem muss vom jeweils betroffenen Waldbesitzer die Zustimmung eingeholt werden. Das gleiche gilt für Veranstaltungen, die so groß sind, dass eine Störung der Natur, des Forstbetriebes oder der Erholungssuchenden zu erwarten ist. Nicht zu genehmigungspflichtigen Veranstaltungen zählen gemeinschaftliche Waldausflüge, Jahrgangstreffen, Schulausflüge usw.
Die Genehmigung des Forstamtes kann mit Auflagen für den Veranstalter versehen werden und ist gebührenpflichtig. Da auch für den Waldbesitzer zusätzlicher Aufwand entstehen kann (z.B. Kontrolle Müllbeseitigung,) ist eventuell die Zustimmung des Waldbesitzers mit Kosten verbunden, die je nach Größe der Veranstaltung variieren.
Die Genehmigung des Forstamtes ist von den Veranstaltern rechtzeitig (ein Monat vorher) einzuholen.

Privatwald

Wald

Private Waldbesitzer können auf das Beratungs- und Betreuungsangebot des Forstamtes zurückgreifen. Unser Angebot für Privatwaldbesitzer umfasst die Beratung, die Betreuung, den Holzverkauf und die technische Hilfe. Ähnlich einem Baukastensystem können sich die Waldbesitzer den Umfang der Dienstleistungen aus den einzelnen Bausteinen zusammenstellen. Die kostenlosen Beratungsleistungen sind vor allem als „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu verstehen und umfassen vor allem fachliche Aus- und Fortbildungen für die Waldbesitzer als auch individuelle Beratung vor Ort. Unter die kostenpflichtige Betreuung fallen beispielsweise die forsttechnische Betriebesleitung, der Revierdienst, Holzverkauf oder die technische Hilfe.

Jürgen Winter
Telefon 0711 3902-41442
Email

Waldarbeit - Wald braucht Profis

Foto Waldarbeiter

Deshalb beschäftigen verschiedene Kommunen im Kreis fest angestellte Waldarbeiter.

Weil wir Wert auf eine hohe Arbeitsqualität legen, aber auch weil die Holzernte eine gefährliche Tätigkeit ist, sind diese Waldarbeiter sehr gut ausgebildete Spezialisten.

Sie haben in der Waldpflege ein vielfältiges Aufgabenfeld:

  • Holzernte
  • Walderneuerung (Pflanzen setzen, Pflege der Naturverjüngung)
  • Natur- und Landschaftspflege
  • Waldschutz (Maßnahmen gegen Waldschädlinge)
  • Wegebau- und Wegeunterhaltung
  • Bau und Pflege von Erholungseinrichtungen

Wir arbeiten mit modernster Technik im Wald und gewinnen den wertvollen Rohstoff Holz. Nur wenige Rohstoffe können eine ähnlich gute Ökobilanz vorweisen.
Dabei wird streng darauf geachtet, dass niemals mehr Holz genutzt wird als nachwächst. Waldbesitzer, Förster, Waldarbeiter und Unternehmer organisieren die Waldpflege so, dass ein bewirtschafteter Wald zugleich ein schöner und ökologisch wertvoller Wald ist.

Wir bitten Sie, liebe Waldbesucher, um Verständnis, wenn die Waldwege während der Holzerntesaison zeitweise verschmutzt werden.
Das ist unvermeidlich, weil die tonnenschweren Stämme von großen Forstspezialfahrzeugen an die Waldstraßen gezogen werden müssen, wo sie verkauft werden.
Oftmals sind die Wege während der Arbeiten zwangsläufig von Matsch überzogen.
Jedoch werden sie nach Abschluss der Arbeiten wieder instandgesetzt, sobald Witterung und Arbeitskapazität dies zulassen.

 

Foto Waldarbeit

Eine lebenswichtige Warnung:
Die Absperrungen während der Holzernte sind unbedingt zu respektieren!

Wald im Klimawandel

Waldknigge

Richtiges Verhalten im Wald
Der Landkreis Esslingen ist der am dichtesten besiedelte Landkreis in Baden-Württemberg. Für 70 Prozent der Bevölkerung spielt der Wald als Erholungsraum eine große Rolle. Da wird es im Wald schon mal eng. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man sich im Wald richtig verhält um der Natur nicht zu schaden und Konfliktsituationen zu vermeiden. Beachten Sie bitte unbedingt folgende Regeln
Feuer
Vom 1. März bis zum 31. Oktober ist Rauchen im Wald verboten
Feuermachen ist nur in gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Löschen Sie das Feuer beim Verlassen der Feuerstelle.
Pflanzen
Geschützte Pflanzen generell nicht pflücken! Andere Pflanzen dürfen Sie in der Größe eines Handstraußes mit nach Hause nehmen.
Beeren und Pilze dürfen für den Eigenverzehr gesammelt werden.
Hunde
In den Wäldern Baden-Württembergs gibt es keinen generellen Leinenzwang, - vorausgesetzt Sie haben Ihren Hund sicher unter Kontrolle. Ist dies nicht der Fall, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Leinen Sie Ihren Hund auf jeden Fall an, wenn Sie ihn nicht sicher beherrschen, Wildtiere sehen oder Waldbesuchern begegnen.
Autos
Autos, Motorräder, Mofas und Pferdekutschen sind im Wald verboten! Parken Sie außerhalb des Waldes - aber nicht vor Schranken oder am Rand von Zufahrtswegen. Sie könnten den Weg für Holzlastzüge oder Rettungsfahrzeuge blockieren. Auf den Waldparkplätzen ist Ihr Fahrzeug am besten aufgehoben.
Fahrräder
Das wissen viele Fahrradfahrer und Mountainbiker nicht: Fahrradfahren im Wald ist nur auf Wegen gestattet, die breiter als 2 Meter sind. Insbesondere darf nicht auf schmalen Wanderpfaden gefahren werden, damit es nicht zu Unfällen kommt.
Absperrungen
Absperrungen, die zur Durchführung von Holzfällarbeiten eingerichtet worden sind, dürfen niemals überschritten werden. Die Absperrungen sind zur eigenen Sicherheit der Waldbesucher zwingend einzuhalten. Jede Überschreitung kann lebensgefährlich werden und stellt einen Gesetzesverstoß dar, der von uns geahndet wird.

Waldpädagogik - Umwelterziehung, Waldführungen, Walderkundungen

Foto einer Waldführung

Umwelterziehung ist uns ein Anliegen.
Deshalb freuen wir uns, wenn Kinder und Jugendliche zu uns in den Wald kommen und mit dem Wald auf Tuchfühlung gehen wollen. Waldpädagogik hat das Ziel, die Menschen mit Kopf Herz und Hand an den Lebensraum Wald heranzuführen und sie zu begeistern.

Wir bieten das ganze Jahr über Waldführungen und Walderkundungen an – für Schulen und Kindergärten sind sie kostenlos.
Nähere Informationen zu Ansprechpartner, Anmeldung, Themenauswahl und Organisation von Waldführungen und Walderlebnistagen finden Sie in unserem Infoflyer (236 KB)

Jürgen Winter
Telefon 0711 3902-41442
Email

Elke Rimmele-Mohl
Telefon 0711 3902-41443
Email

Waldquiz - Testen Sie ihr Wissen

Amtsleiterin

Amtsleiterin Cordula Samuleit

Cordula Samuleit

Sekretariat
Telefon 0711 3902-41450
Kontakt

Landratsamt Esslingen
Dienstsitz:
Osianderstraße 6/1,
73230 Kirchheim u. T.
Anfahrt

Ausbildung

- Waldwissen
- Treffpunkt Wald
- ForstBW
- Rettungsplan Forst (Stand Juni 2024) (27,605 MB)