Amtsleitung

Amtsleiter Edgar Maihöfer

Edgar Maihöfer
Telefon 0711 3902-42494
Telefax 0711 3902-52494
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Sachgebietsleitung Nahverkehr und Infrastrukturplanung

Herr Kuchenbecker
Telefon 0711 3902-44152
Telefax 0711 3902-54152
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Ansprechpersonen ÖPNV

Herr Büttner
Telefon 0711 3902-44743
Telefax 0711 3902-54743
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Herr Mende
Telefon 0711 3902-44975
Telefax 0711 3902-54975
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Frau Renner
Telefon 0711 3902-41006
Telefax 0711 3902-51006
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Frau Schlosser
Telefon 0711 3902-44710
Telefax 0711 3902-54710
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Frau Schüle
Telefon 0711 3902-41117
Telefax 0711 3902-51117
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Ansprechpersonen Schülerbeförderung

Frau Gröner
Telefon 0711 3902-44045
Telefax 0711 3902-54045
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Frau Neuser
Telefon 0711 3902-42921
Telefax 0711 3902-52921
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Frau Schröder
Telefon 0711 3902-43913
Telefax 0711 3902-53913
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ÖPNV

Schülerbeförderung


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Elektromobilität für Unternehmen

Diverse Förderprogramme im Überblick

Der Umweltbonus bietet derzeit eine Förderung von bis zu 6.750 € beim Kauf eines Neufahrzeuges pro Elektrofahrzeug (Stand: März 2023) an. Ab 2023 gibt es für Plug-in-Hybride keine Förderung mehr. Aktuelle Fördermöglichkeiten werden auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgelistet. Bis zum 31.08.2023 können Unternehmen über den Umweltbonus die Förderung beantragen, danach beschränkt sich dieser auf Privatpersonen

Neben der finanziellen Unterstützung von E-Fahrzeugen sind die steuerlichen Vorteile zusätzlich besser als bei Verbrenner Fahrzeugen. Ab der Erstzulassung bis zum Jahr 2025 sind reine Elektroautos für zehn Jahre von der Kfz-Steuer, maximal bis Ende 2030, befreit. Hier erhalten Sie weitere Informationen dazu

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert den Ausbau von Ladeinfrastruktur an Beschäftigtenparkplätzen, für E-Fahrzeuge gewerblicher Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Darüber hinaus verteilt der Bund Zuschüsse für den Kauf und die Installation privater Ladestationen zum Laden der Firmen- und Privatfahrzeuge von Beschäftigten. Momentan beträgt der Zuschuss bis zu 900 € pro Ladepunkt. Mehr Informationen zum Förderprogramm gibt es hier.

Im Rahmen der "Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW" wird mit dem BW-e-Solar-Gutscheins bei Erwerb oder Leasing eines Elektrofahrzeugs mit gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage und Wallbox eine Förderung bis zu 1.500 € gewährt. Weiterhin werden elektrisch betriebene Lastenräder mit bis zu 2.500 € gefördert.

Tipps zur Elektrifizierung des unternehmenseigenen Fuhrparks

Die Elektrifizierung von Unternehmensfahrzeugflotten nimmt zunehmend an Fahrt auf. Über 80 % der Fahrten im Wirtschaftsverkehr sind durch Fahrzeuge mit elektrischen Reichweiten von 120 km ersetzbar und können von den heute verfügbaren elektrischen Fahrzeugmodellen problemlos bewältigt werden. Viele Unternehmen entscheiden sich neben Klimaschutzgründen auch deswegen für E-Fahrzeuge, weil sie durch die geringeren Betriebs- und Wartungskosten langfristig kostengünstiger als Verbrennerfahrzeuge sind.

Wenn Sie Ihre Flotte elektrifizieren wollen, sollten Sie sich über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren. Diese werden von Bund und Land kontinuierlich erweitert und aktualisiert. In einem weiteren Schritt sollte der aktuelle Fuhrpark analysiert werden. Dafür ist die Anfertigung einer Fahrzeugliste hilfreich, um zunächst einen Überblick der Nutzungs- und Fahrzeugspezifika zu bekommen. Wichtige Kennwerte der Fuhrparkanalyse und dem Fahrprofil stellen z.B. die Jahreslaufleistung, die Länge der Wegstrecken und Standzeiten, die durchschnittlich gefahrenen Kilometer pro Tag oder die Einsatzzwecke der Fahrzeuge dar. Im Rahmen eines Markt-Checks (bspw. über Online-Datenbanken) sollte daraufhin geprüft werden, welche Modelle für das Unternehmen geeignet wären.

Wichtig ist zudem, dass Sie die zukünftigen Standorte für die Lademöglichkeiten im Voraus bestimmen. Eine Ladeleistung von 3,7 kW ist bei nächtlichem Laden am Unternehmensstandort meist ausreichend. Ergänzend dazu kann die öffentliche Ladeinfrastruktur genutzt werden. Für die Bezahlung der Ladestationen werden sogenannte Tankkarten bereitgestellt. Für eine Übersicht der Ladestationen im Aktionsraum bietet sich eine Übersichtskarte an, welche die Ladepunkte im Aktionsraum für die Fuhrparkfahrzeuge abdeckt. Diese werden von diversen Anbietern, bspw. den örtlichen Stadtwerken oder bundesweit agierenden Anbietern zur Verfügung gestellt. Weiterhin sollte geprüft werden, ob bei Dienstwagen mit privater Nutzung die Installation einer Wallbox bei den Mitarbeiter*innen zuhause umsetzbar ist.

Im Falle eines Kaufs müssen längere Lieferzeiten berücksichtigt werden. Es wird empfohlen den Fuhrpark schrittweise auf E-Fahrzeuge umzustellen, damit die Mitarbeiter*innen Erfahrungen sammeln und sich umgewöhnen können. Eine Einweisung in die Handhabung und des Ladens eines Elektrofahrzeugs steigert die Akzeptanz unter den Beschäftigten.

Informationsquelle Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg stellt ein umfangreiches Informationsangebot rund um E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur hier bereit.

Interessierte haben die Möglichkeit sich für einen kostenlosen Elektromobilität-Newsletter anzumelden, der regelmäßig (ca. 4x jährlich) versendet wird. In diesem wird über aktuelle Angebote des Landes Baden-Württembergs rund um das Thema Elektromobilität informiert. Darüber hinaus finden Nutzer*innen auf der Homepage des Ministerium für Verkehr Baden – Württemberg Hinweise zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und dem Status Quo der installierten Ladeinfrastruktur. Zusätzlich werden die häufigsten Fragen zur Elektromobilität beantwortet.

Für weiterführende Informationen wird auf der Homepage eine Linksammlung zur Verfügung gestellt, die Hinweise zu Ladeinfrastruktur, relevanten Akteur*innen sowie verschiedenen elektrischen Fahrzeugen darstellt.

„E-Mobil BW“ stellt als Landesagentur neue Mobilitätslösungen und Automotive Baden-Württemberg weitere Informationsangebote bereit und bildet die zentrale Anlaufstelle für Belange rund um das Thema Elektromobilität.