Beglaubigung von Betäubungsmittelverordnungen bei Auslandsreisen
Reisen mit Betäubungsmitteln
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass des Reisenden, auf den die Bescheinigung ausgestellt ist (gilt auch für Kinder)
- Rezept mit Ausstellungsdatum innerhalb der letzten 30 Tage (Original oder Kopie)
Sofern Sie eine Kopie des Rezeptes einreichen, achten Sie darauf, dass die Kopie des Rezeptes einen Stempel der Praxis bzw. der Apotheke sowie eine Unterschrift enthält. - Vollständig von Ihrem Arzt ausgefüllte Bescheinigung je nach Reiseland
Für jedes Medikament muss eine Bescheinigung ausgefüllt werden.- Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens (von der Praxis ausgefüllt und von Ärztin oder Arzt unterschrieben)
- Reisen in andere Länder (von der Praxis ausgefüllt und von Ärztin oder Arzt unterschrieben)
Hier finden Sie eine ausgefüllte Musterbescheinigung für Reisen in Staaten des Schengener Abkommens (142,4 KiB) und eine Musterbescheinigung für Reisen in andere Länder (488,5 KiB).
Bei Reisen, die länger als 30 Tage dauern, erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch oder per Mail beim Gesundheitsamt über das Verfahren.
Bitte informieren Sie sich zu den Einreisebedingungen Ihres Reiselandes auch immer zusätzlich über die Internetseiten des Auswärtigen Amtes sowie bei den Botschaften der jeweiligen Länder.
Gebühren:
17 € (Zahlungsmöglichkeiten bar oder EC Karte)
Terminvereinbarung:
Gerne können Sie einen Termin online buchen.
Alternativ können Sie auch ohne Termin zu den folgenden Zeiten ins Gesundheitsamt kommen, ggf. muss dann mit Wartezeiten gerechnet werden.
Gesundheitsamt Esslingen, Am Aussichtsturm 5 in 73207 Plochingen
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: 0711 3902-41600
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