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Gebühren für Leistungen der KFZ-Zulassungsbehörde

Es handelt sich bei der folgenden Auflistung nur um eine Auswahl der wichtigsten Gebühren. Ggf. fallen noch zusätzliche Gebühren für die Ausstellung von Fahrzeugpapieren oder zusätzlich vorzunehmende Änderungen an. Sämtliche "Endpreise" für alle möglichen Vorgangskonstellationen aufzulisten würde den hier möglichen Rahmen sprengen.

Sämtliche Angaben verstehen sich ohne Kennzeichenschilder. Diese werden zusätzlich berechnet. Für zulassungsfreie Fahrzeuge (z.B. Leichtkrafträder, Sportanhänger, Arbeitsmaschinen) gelten zum Teil andere Gebühren.

Leistungen
Gebühren vor Ort
(plus Kennzeichenschilder)
Internetbasierte Gebühren
Zulassung auf Serienkennzeichen (Neufahrzeuge)
30,00 €
12,80 €
Wiederzulassung
23,60 €
11,20 €
Umkennzeichnung
30,60 €
 
Zuteilung eines Wunschkennzeichens
10,20 € zusätzlich
10,20 €
Reservierung eines Wunschkennzeichens
2,60 €
2,60 €
Außerbetriebsetzung
16,50 €
2,70 €
Ungültigkeitserklärung (Aufbietung)der Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief wegen Verlust - ohne Neuaustellung
14,40 €
 
Neuaustellung der Zulassungsbescheinigung Teil II wegen Unbrauchbarkeit oder nach dem Aufbietungsverfahren
55,00 €
 
Kurzzeit-Kennzeichen
12,80 €
 
Verstempelung
pro Plakette
2,60 €
0,50 €/0,70 €/1,20 €
 
Feinstaubplakette
7,00 €
8,00 €
Technische Änderung
11,70 €
 
Adressenänderung
11,70 €
4,90 €
Ersatzschein Unbrauchbarkeit/Verlust
11,70 €
 
Ummelden innerhalb des Landkreises
26,80 €
13,00 €
Ummelden von außerhalb des Landkreises- mit Halterwechsel
29,70 €
14,70 €
Ummelden von außerhalb des Landkreises - ohne Halterwechsel
27,70 €
12,70 €
Ausfuhrkennzeichen
34,-- € bis 47,80 €
 
Zuteilung von Wechselkennzeichen
32,80 € bis 36,60 €
(pro Fahrzeug!)
 
Wechsel auf historische Kennzeichen/Wechsel auf E-Kennzeichen
30,60 €