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Landratsamt Esslingen
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  • Außenstelle Nürtingen.
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  • Außenstelle Filderstadt-Bernhausen
    Gottlieb-Daimler-Straße 2,
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  • Außenstelle Kirchheim.
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    73230 Kirchheim unter Teck
      
Bezahlen Sie nach Möglichkeit bargeldlos

Die IBAN des Sammelkontos für Führerscheinbareinzahlungen oder Online-Überweisungen lautet:
 
DE72 6115 0020 0000 1650 00


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Berufskraftfahrer-Qualifikation

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, welche Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Nähere Hinweise für Berufskraftfahrer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE können Sie unter folgenden Links erfahren:

Mitteilung über die Durchführung einer Schulung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) / Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) (59,1 KiB)

Neu ab 23.05.2021

Ab dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl 95 nicht mehr in den Führerschein eingetragen. Anstelle von der Schlüsselzahl 95 tritt der Fahrerqualifizierungsnachweis.
Dieser wird über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Bundesdruckerei bestellt.
 
Je nach Antrag muss dieser entweder bei dem für Sie zuständigen Bürgermeisteramt gestellt werden, oder bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Bitte informieren Sie sich zum Thema benötigte Unterlagen und Zuständigkeiten hier: https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/Fahrerlaubnis.html
 
Nachdem der Fahrerqualifizierungsnachweis von der Fahrerlaubnisbehörde bestellt wurde, wird dieser direkt an Sie nach Hause geschickt.
Wenn Sie die Expressbestellung wünschen, kann dieser bei der Behörde abgeholt werden.